Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Speedfan am 08. Dezember 2007, 21:12:24
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Hallo an alle!
Vielleicht kann mir jemand helfen und weiß die Antworten auf meine Fragen:
1.
Muss ich eine Einkommensteuernachzahlung (gemeinsame Veranlagung, Lst. Kl. 3/5) aus meinem unpfändbaren Einkommen bestreiten? Entstanden ist die Nachzahlung durch Erhöhung meines und Sinken des Einkommens des Ehegatten. Kann die Summe der Nachzahlung gewissermaßen "aufgeteilt werden? Oder wie wie. . . ?
Bei dieser Situation erscheint mir die Wahl der Lst. Kl. 4/4 günstiger, ebenso eine getrennte Veranlagung. Sehe ich das richtig?
2.
Nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den AG (nach 6 Wochen Krankheit) zahlte die Krankenkasse Krankengeld. Ist diese Zahlung ebenfalls wie Arbeitseinkommen zu behandeln und der Berechnung unterworfen? Ist diese Zahlung steuerlich relevant?
Danke im voraus für jeden Hinweis!
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Hallo Speedfan,
zu Deinem Punkt 1 kann ich Dir leider nichts sagen.
Aber Krankengeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt.
Bin selbst gerade über der 6 Woche krankgeschrieben.
Sofern Du den KK Betrag kennst, einfach in der Pfändungstabelle nachschauen.
Viele Grüße und für die Krankheit gute Besserung!
smallville
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zu 1.) Man könnte die Aufteilung der Steuerschuld verlangen. Bringt aber nicht viel, da der Ehepartner für seinen Teil Steuerschuldner
bleibt..
Zu zahlen wäre diese aus dem unpfändbaren Teil.
Sie sollten schnellstens die Steuerklasse wechseln.
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Hallo an alle.
Danke smallville und paps für die Antworten.
Noch mal zur Frage Steuernachzahlung: Diese ist entstanden in dem Zeitraum, in welchem das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Ist die Nachzahlung dann durch den IV aus der Masse zu bedienen?
Schon mal ein Dankeschön für die Antworten!
P. S. Gut das es das Forum gibt!!!