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Autor Thema: Einkommensteuerrückerstattung  (Gelesen 3552 mal)

svennii

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Einkommensteuerrückerstattung
« am: 27. April 2009, 09:52:48 »

Hallo zusammen.

Ich befinde mich seit 7/2008 in der Wohlverhaltensphase und bekam nun eine Einkommensteuerrückerstattung für 2008.
Davon bekommt der Treuhänder doch nichts mehr oder?
Bzw. muss man dem Treuhänder mitteilen, dass es zu einer Steuererstattung gekommen ist?

Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus, und eine schöne Arbeitswoche.
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Gruß svennii
 

foxtra

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Re: Einkommensteuerrückerstattung
« Antwort #1 am: 27. April 2009, 17:22:04 »

Soweit ich weiß, gehen solche Rückerstattungen in der WVP den TH nichts mehr an  :biggrin:
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MissTraut

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Re: Einkommensteuerrückerstattung
« Antwort #2 am: 27. April 2009, 20:20:08 »

Hallo, bitte mal schauen ob ggfs. eine Nachtragsverteilung beantragt wurde für die Steuererstattung 2008. Es kann nämlich durchaus sein, dass zumindest bis zur Aufhebung des Verfahrens in 7/2008 die Steuererstattung anteilig der Masse zugehörig ist.

LG
MissTraut
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svennii

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Re: Einkommensteuerrückerstattung
« Antwort #3 am: 28. April 2009, 13:28:47 »

Im Beschluss von 7/2008 steht nichts von einer Nachtragsverteilung.

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Gruß svennii
 
 

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