Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: svennii am 27. April 2009, 09:52:48
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Hallo zusammen.
Ich befinde mich seit 7/2008 in der Wohlverhaltensphase und bekam nun eine Einkommensteuerrückerstattung für 2008.
Davon bekommt der Treuhänder doch nichts mehr oder?
Bzw. muss man dem Treuhänder mitteilen, dass es zu einer Steuererstattung gekommen ist?
Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus, und eine schöne Arbeitswoche.
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Soweit ich weiß, gehen solche Rückerstattungen in der WVP den TH nichts mehr an :biggrin:
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Hallo, bitte mal schauen ob ggfs. eine Nachtragsverteilung beantragt wurde für die Steuererstattung 2008. Es kann nämlich durchaus sein, dass zumindest bis zur Aufhebung des Verfahrens in 7/2008 die Steuererstattung anteilig der Masse zugehörig ist.
LG
MissTraut
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Im Beschluss von 7/2008 steht nichts von einer Nachtragsverteilung.