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Autor Thema: Einkünfte der Ehefrau  (Gelesen 1909 mal)

Dirk2003

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Einkünfte der Ehefrau
« am: 02. April 2013, 10:55:27 »

Hallo zusammen,
ich befinde mich im letzten Jahr der Privatinsolvenz. Wie jedes Jahr schicke ich meinem IV meine Lohnsteuerbescheinigung.Jetzt will er auf einmal wissen ob meine Frau Einkünfte hat.
Wortlaut:Angaben zu Einkünften der Ehefrau 2010 - 2012 (auch geringfügige Beschäftigung oder Aushilfe) -ggf. schriftliche Negativerklärung.
Hat mein IV ein Recht das zu fordern?
Meine Frau hat im genannten Zeitraum 2 mal als Aushilfe auf einer Messe gearbeitet. Insgesamt hat sie ca. 500 € verdient.
Muss ich das dem IV mitteilen ?
Wenn ja , wie wirkt sich das auf mein Verfahren aus ?
Werden die 500 € für den Monat angerechnet in dem sie auch gearbeitet hat oder werden die Einkünfte auf das Jahr verteilt?

Gruß Dirk
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Der_Alte

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Re: Einkünfte der Ehefrau
« Antwort #1 am: 02. April 2013, 11:02:37 »

Da Sie in der Wohlverhaltensperiode sind, haben Sie nur die Obliegenheiten des § 295 InsO zu erfüllen. Darin ist nicht von einer Auskunftspflicht über das Einkommen der Ehefrau die Rede. Also müssen Sie das auch nicht mitteilen.
Selbst wenn solche Einkünfte vorhanden sind, so bestimmt nicht der TH, ob diese bei der Pfändung zu berücksichtigen sind, sondern ausschließlich das Gericht. Und für einen rückwirkenden Beschluss für die genannten Jahre gibt es aus meiner Sicht keine Rechtfertigung.
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Dirk2003

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Re: Einkünfte der Ehefrau
« Antwort #2 am: 02. April 2013, 14:03:20 »

Hallo Der Alte,

vielen Dank für die Erklärung. Rechtlich gesehen brauche ich diese Mitteilung also nicht abgeben.
Da es sich aber um einen relativ kleinen Betrag handelt, habe ich mich dazu entschlossen die Mitteilung dennoch abzugeben um mögliche Repressalien durch den TH zu vermeiden.

Danke und Grüße
Dirk
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