Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nepeta am 15. August 2013, 23:35:30

Titel: Einmalige Sonderzahlung bei Antritt neuer Stelle -> Abtretung?
Beitrag von: Nepeta am 15. August 2013, 23:35:30
Hallo liebes Forum,

Ich werde demnächst eine neue Stelle antreten. In meiner bisherige Stelle hatte ich ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung. In der neuen Position wird es kein Dienstfahrzeug geben. Also werde ich mir ein privates Fahrzeug anschaffen (müssen), da ich sonst die Stelle nicht antreten kann. Dafür habe ich eine einmalige Sonderzahlung mit dem neuen Arbeitgeber zum Antritt der neuen Stelle vereinbart.  Ich bin der Meinung, dass diese Sonderzahlung nicht zu den abzutretenden, regelmäßigen Einkünften zählt. Meine TH antwortet (mal wieder) nicht auf Anfragen. Vielleicht könnt Ihr eine Einschätzung abgeben, ob die Sonderzahlung abgetreten werden muss.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Neppers
Titel: Re: Einmalige Sonderzahlung bei Antritt neuer Stelle -> Abtretung?
Beitrag von: Insokalle am 16. August 2013, 10:37:28
Abgetreten sind nicht die regelmäßigen Zahlungen sondern alle Bezüge aus einem Dienstverhältnis. Dazu gehören auch Einmalzahlungen wie beispielsweise Abfindungen. Wenn Ihre Sonderzahlung kein Arbeitgeberdarlehen ist, dann halte ich es für pfändbaren Arbeitslohn. Der Grund der Zahlung scheint ja in dem Arbeitsverhältnis zu liegen. Man könnte darüber nachdenken, ob hierfür (teilweiser) Pfändungsschutz möglich ist. Sie könnten das Problem mit dem Gericht erörtern.

Titel: Re: Einmalige Sonderzahlung bei Antritt neuer Stelle -> Abtretung?
Beitrag von: Nepeta am 16. August 2013, 17:13:31
Hallo Kalle,

Danke für die schnelle Antwort, auch wenn ich wirklich gerne etwas anderes hören wollte.

Gruß Nepeta