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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuererstattung umbuchen auf Steuerschulden ohne Nachtragsverteilung?!  (Gelesen 6842 mal)

losraffos

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Hallo erstmal an alle hier im Forum!

Ich habe versucht bereits vorhandene Beiträge mit meinem Anliegen zu vergleichen, aber finde nicht das passende. Daher nun meine Frage bzw. erstmal kurze Schilderung:
Ich bin verheiratet und habe mich im Jahr 2004 selbständig gemacht. Damit haben auch alle Probleme begonnen.
Fazit aus der Selbständigkeit waren im Jahr 2008 mega Schulden - unter anderem auch Steuerschulden von mir. Meine Frau ist berufstätig zu dem Zeitpunkt gewesen und auch noch weiterhin.
Wir befinden uns inzwischen in  der WVP und ich habe den Rechtsanwalt der unsere Inso gemacht hat gefragt, ob ich Steuererstattungen für uns behalten darf. Er teilte mir mit, dass die Nachtragsverteilung nur bei mir bestimmt wurde, aber nicht bei meiner Frau. Somit würde meine Frau das Geld behalten dürfen.
Ich habe dann die Steuer gemacht und die getrennte Veranlagung gewählt, um eine detaillierte Trennung zu haben.
Die Steuerbescheide fielen auch super aus. Ich musste 1100€ nachzahlen, meine Frau würde 3100€ bekommen. Wir haben übrigens im Jahr 2010 im Dezember die Steuerklassen gewechselt auf 4/4. Meine Frau hatte zuvor die 5!
Da wir vom FA keine Kohle auf dem Konto erkennen konnten nach einiger Zeit habe ich da angerufen. Da teilte man mir wie folgt mit:
da Steuerschulden aus den Jahren 2005 und 2006 bestehen (sind ja in der Masse gewesen) darf das FA umbuchen. Ich habe aber gesagt, dass die Steuererstattung von meiner Frau ist und die Steuerschulden aus meiner selbständigen Tätigkeiten stammen. Da meinte man nur, dass das egal sei. Das FA dürfe umbuchen.  :fuchsteufelswild:

Meine Frage: Hat meine Frau nicht ein Recht auf die Steuererstattung?! Wir haben doch getrennte Veranlagung gewählt und der Vermerkt der Nachtragsverteilung ist nicht bei meiner Frau drin.  :dntknw:

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß
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bertino

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Guten Tag losraffos,

was meinen Sie, wenn Sie sagen, "Wir befinden uns inzwischen in der WVP"? Gemeint ist, dass auch Ihre Frau ihren eigenen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt?

Wenn nein, dann ist Sie m. E. von Ihrem gestellten Antrag nicht betroffen. Dann sollte es andererseits geklärt werden, ob Ihre Frau für Ihre Verbindlichkeiten - sei es als Mitschuldnerin, sei es als Bürge - haftet. Dann würde die Situation für Sie nicht sehr gut aus sehen.

Wenn aber Ihre Frau weder für Ihre Schulden haftet, noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat und auch nicht irgendwie mit Ihrem Verfahren zu Tun hat, dann denke ich, Ihr Anwalt hat Sie sehr gut beraten.

MfG
bertino
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losraffos

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hallo

@bertino: danke für die antwort. ich werde noch etwas dazuschreiben um etwas genauer auf die gegebenheiten einzugehen. habe vergessen hier mehr über die eckkriterien reinzuschreiben:
also, meine frau und ich haben im jahr 2008 die insolvenz durch einen RA durchführen lassen. Es waren zwar meine schulden, aber da wir in zugewinngemeinschaften (verheiratet) leben und mache sachen von uns zusammen angeschafft und fianziert wurden (BMW leasing), haus, etc. musste meine frau auch in die insolvenz.
ich hatte wie gesagt aus der selbständigen tätigkeit steuerschulden. da wir immer zusammenveranlagt waren (und natürlich auch verheiratet) waren es theoretisch unsere schulden.
jetzt  haben wir in der zwischenzeit auch mal die schreiben erhalten, dass wir uns in der wvp befinden. genaues datum weiss ich nicht.
da unsere einkommen doch recht gleich sind, haben wir ab dez 2010 die steuerklassen auf 4/4 gewechselt. dadurch hat meine frau natürlich ne menge kohle zurückzubekommen. ich muss halt theoretisch etwas nachzahlen. nach rücksprache mit unserem ra hat dieser im vorfeld gesagt:
da bei mir die nachtragsverteilung vermerkt ist, wird man mir die kohle immer wegnehmen. bei meiner frau soll das nicht so sein. die hat keine nachtragsverteilung stehen. daher sollten wir die getrennte veranlagung machen, so dass meine frau das geld bekommt und ich von dem geld die nachzahlung von mir bezahle.
nun kamen die bescheide: ich 1100 nachzahlung, meine frau 3100 rückzahlung. hörte sich gut an. aber:
das fa sagt das das nicht geht. da wir verheiratet sind, haben die einfach die rückerstattung meiner frau genommen und erstmal die nachzahlung von mir abgezogen und dann auf die alten steuerschuilden umgebucht. das sei so möglich.

meine frage: ist das echt so?! oder steht meiner frau die kohle zu?! sollen wir in den nächsten jahren die steuererstattungen abtreten lassen an jemand anderen?!
gruß und danke
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Maurice Garin

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daher sollten wir die getrennte veranlagung machen, so dass meine frau das geld bekommt und ich von dem geld die nachzahlung von mir bezahle.

Das ist so schon mal falsch und vermutlich ein schlechter Rat. Auch bei Zusammenveranlagung muß das FA die Steuererstattung an Ihre Frau auszahlen, soweit sie ihr zusteht. Die Berechnung ist etwas anders als bei der getrennten Veranlagung, insgesamt (also auf beide Ehegatten bezogen) ergibt sich in der Regel bei Zusammenveranlagung aber ein günstigeres Ergebnis. Muß man ausrechnen.

Zur Verrechnung:

Eine Verrechnung der Steuererstattung Ihrer Frau mit Ihrer Nachzahlung (vermutlich geht es um das Jahr 2009?) ist bei getrennter Veranlagung schon mal unzulässig, weil es an der Gegenseitigkeit fehlt (§§ 226 AO, 387 BGB). Allerdings macht das in Summe nix aus, weil Sie das ja sonst zahlen müssten.

Bei der Verrechnung mit Ihren alten Steuerschulden stellt sich die Frage, um was für Steuern es eigentlich geht. So wie Sie das schildern, handelt es sich um Einkommensteuer, was - trotz Insolvenz - einen damaligen Gewinn voraussetzen würde. Oder handelte es sich um Schätzungen?

Wenn es um Einkommensteuer geht, dann haben Sie seinerzeit einen Fehler gemacht. Bei Zusammenveranlagung haften beide Ehegatten für die Steuernachzahlung als Gesamtschuldner. Man kann allerdings einen Antrag auf Erteilung eines Aufteilungsbescheides (§§ 268ff AO) stellen. Dann darf das FA die Steuern nur von dem Ehegatten einfordern, den sie betreffen. D.h., das FA dürfte die Steuererstattung Ihrer Frau für 2009 nicht mit Ihren Alt-Schulden verrechnen. Da Sie diesen Antrag nicht gestellt haben, durfte es, da hat das FA Recht.

Das führt uns zu der Frage, ob Sie den Antrag nicht auch jetzt noch stellen dürfen. Und das ist dann möglich, wenn die Alt-Schulden durch die Verrechnung noch nicht vollständig getilgt sind. Sprich, wenn die Alt-Schulden incl. Nebenleistungen (Säunmiszuschläge, Zinsen) durch die Verrechnung vollständig getilgt wurden, dann ist ein Aufteilungsantrag nicht mehr möglich. Wenn noch etwas offen ist, dann können Sie den Aufteilungsantrag auch jetzt noch stellen und die Erstattung der Ehefrau retten.

Es könnte aber natürlich immer noch eine Nachtragsverteilung angeordnet werden.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2011, 23:40:04 von Maurice Garin »
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losraffos

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Hallo und danke für die schnelle Antwort.....

Ja, es handelt sich um alte Einkommensteuerschulden etc.... Es Waren bestimmt noch so m die 6000 offen sein. Hier hat nun das Finanzamt den Überschuss der Steuererstattung (ca. 2000€) verwendet um diese zu tilgen.
Wenn ich nun der Schilderung richtig folge, habe ich immer noch die Möglichkeit das Geld zu erhalten bzw. meine Frau. Für mich stellt sich nun nur die Frage, wie das ganze jetzt von statten gehen soll. Müssen wir erstmal Widerspruch gegen die Umbuchungsmitteilung stellen?!
Wie formulieren wir dieses Schreiben?! Gemeinschaftlich oder nur meine Frau?! Gibt es da spezielle Formulierungen?!
Die Nachtragsverteilung kann auch dann im Nachhinein getätigt werden?! Ich dachte das geht nicht so easy. Wie schnell kriegt das FA denn sowas durch?!

Über einen musterbrief oder ähnliches bzgl. des aufteilungsantrages würde ich mich mega freuen!

DANKE!!!
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losraffos

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Danke für die info. ich habew auch gleich mal nachgeschaut. also bei dem schreiben von der euregio wird ja davon ausgegangen, dass eine gemeinsame veranlagung durchgeführt wird.
wir haben aber nun die getrennte veranlagung gewählt und auch hier die steuerbescheide erhalten. einen widerspruch zu tätigen ist jetzt zu spät.
ich kann jetzt nur noch hingehen und gegen den umbuchungsbescheid vorgehen. und da weiss ich nun nicht ob der vorgeschlagene text überhaupt noch so geht und zweitens wie ich den denn nun umformulieren soll so dass er auf unsere situation passt.

ich möchte halt auch vermeiden, dass das fa nun die umbuchung wiederrückgängig macht, ich eine aufforderung zur zahlung der 1100€ bekomme und die 3100 guthaben meiner frau auf eionmal einbehalten werden weil das fa eine nachtragsverteilung durchsetzt.

sehr kompliziert - ich weiss. aber wenn es jemanden gibt der den text evtl und unverbindlich an unsere situation anpassen könnte (so dass es halt inhaltlich und so passt) wäre ich echt sehr dankbar.

gruß
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Maurice Garin

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Danke für die info. ich habew auch gleich mal nachgeschaut. also bei dem schreiben von der euregio wird ja davon ausgegangen, dass eine gemeinsame veranlagung durchgeführt wird.

Der Antrag soll auch nicht für das Jahr 2009 gestellt werden, sondern für das Jahr, für das die Steuer festgesetzt wurde, mit der das FA jetzt gegen die Erstattung der Ehefrau aufrechnet. Also 2003 oder 2004.

Die Formulierung des Schreibens der Ehefrau ist ganz einfach:

"Liebes Finanzamt,

bzgl. des Einkommensteuerbescheides für das Jahr xxxx vom xx.xx.xx. beantrage ich hiermit die Aufteilung der Steuerschuld gem. §§ 268ff AO." Gleichzeitig widerspreche ich der Verrechnung meiner Steuererstattung aus dem EStB 2009 v. xx.xx.xx und beantrage den Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheides.

Viele Grüße

Frau Losraffos"


Zitat
ich möchte halt auch vermeiden, dass das fa nun die umbuchung wiederrückgängig macht, ich eine aufforderung zur zahlung der 1100€ bekomme und die 3100 guthaben meiner frau auf eionmal einbehalten werden weil das fa eine nachtragsverteilung durchsetzt.

Das ist natürlich ein Problem. Das - zumindest bezogen auf das FA - durch den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld schon gelöst wäre. Dennoch sollten Sie m.E. nicht einfach den o.g. Text abschicken, sondern jemanden befragen, der sich mit sowas auskennt. Und zwar anhand der tatsächlichen Fakten. Also einen real existierenden Steuerberater, der sich auch mit der Insolvenzproblematik auskennt. Da können nämlich noch ganz andere Probleme auftreten, auf die ich hier gar nicht eingehen möchte.  Das Forum kann sowas nicht leisten.
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