Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: jlo am 11. November 2009, 11:40:54

Titel: Einzug des Freundes
Beitrag von: jlo am 11. November 2009, 11:40:54
Guten Tag zusammen,

habe folgendes Problem.

Mein Freund ist im Januar diesen Jahres bei mir eingezogen. Wir haben eine 4 jährige gemeinsame Tochter, waren während der Schwangerschaft auseinander gegangen und sind jetzt glücklicher weiße auch für unsere Süße wieder ein paar.

Jetzte habe ich durch ein Gespräch mit meinem Chef, bei dem es um die Anmeldung seiner Tochter bei ihrem Freund ging, der eine Privatinsolvenz hat, bemerkt, dass ich es total vergessen habe, meiner Treuhändering mitzuteilen das mein Freund bei mir eingezogen ist. Will ich jetzt selbstverständlich sofort nachholen. Nur habe ich jetzt Angst dass ich dann Probleme bekomme. Wenn ich sage er ist erst jetzt eingezogen, wird sie die Meldebescheinigung / Umeldung welche er im Januar von unserer Gemeinde bekommen hat verlangen?

Oder wird sie den Einzug einfach zur Kenntnis zum jetzigen Zeitpunkt in nehmen?

Auch die Steuerkarten haben wir vergessen zu ändern. Aber das kann man doch auch rückwirkend machen??? Oder?

Das ist echt bei mir untergangen bzw. habe garnicht daran gedacht, habe voraussichtlich im Januar 2012 die Restschuldbefreiung erteilt.

Vielen DANK für die Hilfe im Voraus.

 :Oh_no:
Titel: Re: Einzug des Freundes
Beitrag von: Paula41 am 11. November 2009, 12:51:14
Hallo,

ich versteh Ihr Problem nicht so recht.

Mit wem Sie Tisch und Bett teilen, geht Ihren Treuhänder nichts an. Nur wenn Sie geheiratet haben, müssen Sie ihm und hauptsächlich Ihrem Arbeitgeber das miteilen, weil Sie dann eine unterhaltspflichtige Person mehr haben.

Welche Änderung der Lohnsteuerkarte? Es kann sich ja nur um den Wechsel der 2 von Ihnen auf Ihren Freund handeln. Da wäre Vorsicht geboten, da das direkte Auswirkungen auf den pfändbaren Betrag haben kann. Das mögen Treuhänder nicht so. Es müsste also gut begründet sein oder es wird trotzdem abgeführt.

mfg
Paula41
Titel: Re: Einzug des Freundes
Beitrag von: jlo am 11. November 2009, 14:02:11
Hallo!
Es ist so, damals wurde mir mitgeteilt, ich meine auch schriftlich, müsste ich aber noch mal nachschauen, das ich jede Änderung mitzuteilen habe. Ob es um die Einzug einer Person geht, heirat oder umzug, Gehaltserhöhung etc.

Steuerkarte wäre meine von 2 auf 1, okay würde netto ca. 35 Euro ausmachen. Müsste dann ca. 20 € pro Monat nachzahlen.
Würd die Steuerklasse ja erst jetzt ändern und mitteilen das er auch erst jetzt eingezogen ist. aber wird sie nach einem Ummeldebescheinigung fragen? da wird ja der 22 februar 08 als tag der ummeldung stehen. oder wird sie diese information einfach so aufnehmen?
Titel: Re: Einzug des Freundes
Beitrag von: jlo am 11. November 2009, 14:51:26
sorry habe mich vertahn würde natürlich weniger netto rauskriegen und hätte entsprechend seit anfang des jahres zu viel gezahlt.
also in zukunft niedrigeren pfändbetrag.