Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: fenjal34 am 22. Februar 2016, 20:13:04
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Ich habe eine Frage beim sortieren meiner insounterlagen ist mir aufgefallen das ich im November 2014 nach meinem einkommen vom verwalter gefragt wurde. Habe auch alles geschickt...dann im dezember015 wurde ich wieder gebeten welches einkommen.... dabei ust mur aufgefallen das in dem zwischenraum von dezember 14 bis okt15 elterngeld 300 euro bewilligt wurde. Ich bi mir nicht sicher ob ich das eingereicht hatte dazwischen...bzw ob es relevant überhaupt ist der mindestbetrag. Ich habe es ihm nun zugesendet...sollte es ärger geben können? Pfändung ist ihm garantiert nicht entgangen... wir sind eine 6 Köpfige Familie..... bekommen Kinderzuschlag und Lohn meines Mannes....
lg
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Das dürfte im Rahmen der Insolvenz sicherlich von geringer Bedeutung sein.
Ganz im Gegenteil zu den Problemen, welche diesbezüglich beim Jobcenter auftauchen.
Aber dazu gibt's ja einen gesonderten Thread ...
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Das Problem ist aber das jobcenter schuld... wenn diese nicht Papiere bearbeiten... ich kann nicht hellsehen und bin nicht verantwortlich dafür wenn die Fehler machen....und ich hab genug vorm sozialgericht vorzutragen und nachweise.... das müsste darauf hinauslaufen das es nicht gezahlt werden muss....zumal jetzt fällt denen auf das Elternngeld anzurechnen ist?