Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 01. März 2010, 19:37:37
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Hallo, kann ich als insolventer, angestellter Ehemann ganz normal nach der Geburt (m)eines Kindes 12 Monate in Elternzeit gehen?
Ich würde dann halbtags arbeiten (20 Stunden die Woche) und das Elterngeld (ich denke so ca. 500,- EUR) beziehen. Nach 12 Monaten
würde ich ganz normal wieder mein Arbeitsverhältnis aufnehemen!
Benachteilige ich damit die Gläubiger oder verstosse gegen die Obliegenheitspflichten? Als Frau sollte das ja unproblematisch sein,
aber als Mann?
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Die Elternzeit steht Ihnen vom Gesetz her zu...ob insolvent oder nicht.
Viel Spass mit Zwerg.... :wink: