Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 04. Oktober 2014, 17:32:29
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Hallo wieder einmal mit einer 'technischen' Frage:
Wenn ich zur EM-Rente einen Nebenjob annehme, wird dieser genauso voll gepfändet wie alles andere oder gibt es
bei Renten eine andere Regelung?
Gruß von cat
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Wie meinen?
Einkommen aus dem Nebenjob (als AN) ist im Rahmen der Pfändungsgrenzen pfändbar.
Wenn die EM-Rente auch pfändbar ist, kann der TH die Zusammenrechnung beider Einkommen beantragen.
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So, heute kam nun die Antwort des TH.:
Da der Zuverdienst "überobligatorisch" sei, unterliegt er nur zu 50 % der Pfändung.
Ist doch auch mal eine gute Nachricht.
Vielleicht kann ja sonst noch jemand damit etwas anfangen..
Gruß von cat