Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 04. Oktober 2014, 17:32:29

Titel: EM-Rente und Nebenjob
Beitrag von: katzenfrau2 am 04. Oktober 2014, 17:32:29
Hallo wieder einmal mit einer 'technischen' Frage:
Wenn ich zur EM-Rente einen Nebenjob annehme, wird dieser genauso voll gepfändet wie alles andere oder gibt es
bei Renten eine andere Regelung?

Gruß von cat
Titel: Re: EM-Rente und Nebenjob
Beitrag von: Insokalle am 06. Oktober 2014, 19:26:30
Wie meinen?
Einkommen aus dem Nebenjob (als AN) ist im Rahmen der Pfändungsgrenzen pfändbar.
Wenn die EM-Rente auch pfändbar ist, kann der TH die Zusammenrechnung beider Einkommen beantragen.
Titel: Re: EM-Rente und Nebenjob
Beitrag von: katzenfrau2 am 09. Oktober 2014, 16:02:40
So, heute kam nun die Antwort des TH.:
Da der Zuverdienst "überobligatorisch" sei, unterliegt er nur zu 50 % der Pfändung.
Ist doch auch mal eine gute Nachricht.

Vielleicht kann ja sonst noch jemand damit etwas anfangen..
Gruß von cat