Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Mekki am 29. Dezember 2013, 23:55:40
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Hallo,
am 10.01.2014 sind meine 6 Jahre rum. WVP seit 4 Jahren. Ich berechne selbst und überweise auf das Anderkonto. Ich hätte jetzt 10/30 für Januar überwiesen. Sollte ich weiterhin den vollen Monatsbetrag abtreten?
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Wenn Sie im Januar noch für 10 Tage zahlen dürfte es meiner Meinung nach ausreichend sein. Ab dem 11.1. gilt die Abtretung nicht mehr.
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Guten Abend,
ich hab zwar keine Ahnung ob mein Fall hier rein passt, poste ihn aber trotzdem...Ein PKW wird im auftrag der Polizei zwecks siherstellung wegen gefahr des Diebstahls von einem Abschlepper abgeschleppt. Verfahren läuft seit etwa nem Jahr, der PKW war abgemeldet, ich dummerweise der letzte Halter. TH bekommt die Sache mit, aufgrund der gegebenheiten gibt er nach zwei Jahren das Fahrzeug aus der Masse frei. Der Abschlepper stellt nun seine rechnung... Abschleppgebühr, Stellplatzmiete. Nun sind seit dem drei Jahre rum, Fahrzeug bei ihm: 5 Jahre 4Monate paar tage...Der Brief liegt noch heute bei irgendeiner Bank, bei welcher KFZ finanziert wurde. Nachdem der TH auftrag erteilte das KFZ zu verschrotten steht das Teil immernoch bei ihm auf dem Hof, kann mir das auch nach dieser Zeit in rechnung gestellt werden? :gruebel: Das ganze beschäftigt mich schon eine ganze weile, doch wirklich weiterhelfen konnte mir bislang niemand...aber: ihr könnt das ich weis das :thumbup: