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Autor Thema: Ende der Abtretung  (Gelesen 3149 mal)

euch61

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Ende der Abtretung
« am: 10. November 2013, 07:41:49 »

Moin,
leider hat mei TH auf meine Frage nicht geantwortet, also versuche ich hier Klarheit zu gewinnen.
Nun die Frage:
Die Abtretung (WVP) endet am 30.11., die Lohnzahlung für November ist bis zum 15.12. fällig.Ich überweise den Pfändungsbetrag selbständig an den TH.
Muss ich dem TH noch den Pfändungsbetrag für November überweisen ?
Ist es entscheident wann der Lohn erwirtschaftet wird, oder wann er zur Zahlung fällig wird (hier bis zum 15. des Folgemonates) ?
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KarlPaul

Re: Ende der Abtretung
« Antwort #1 am: 10. November 2013, 08:19:40 »

Es zählt der Monat für den der Lohn erarbeitet wurde, also der November.
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euch61

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Re: Ende der Abtretung
« Antwort #2 am: 10. November 2013, 08:42:24 »

Danke für die schnelle Antwort. Trotzdem habe ich ein Problem damit: Die Abtretung endet am 30.11., das Novembergalt ist aber erst im Dezember für mich verfügbar, eine Abrechnung gibt es auch erst im Folgemonat.
Gibt es keine Komentare/Urteile o.ä.?
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euch61

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Re: Ende der Abtretung
« Antwort #3 am: 10. November 2013, 09:42:47 »

Folgendes in einem anderen Forum dazu gefunden:

Einen Streitpunkt kann es nur noch über den pfändbaren Teil des Einkommens für den Monat geben, in dem die Laufzeit endet. Ich bin da aber der (hier schon öfter geäußerten) Auffassung,dass die Abtretung an einem Tag x endet und die danach fälligen Bezüge für den Monat nicht mehr von der Abtretung erfasst werden. Lohnzahlungen, die vor dem Ende (Tag) der Abtretung fällig werden, sind dagegen in voller Höhe erfasst.
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euch61

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Re: Ende der Abtretung
« Antwort #4 am: 10. November 2013, 10:00:38 »

Folgendes in einem anderen Forum dazu gefunden:

Einen Streitpunkt kann es nur noch über den pfändbaren Teil des Einkommens für den Monat geben, in dem die Laufzeit endet. Ich bin da aber der (hier schon öfter geäußerten) Auffassung,dass die Abtretung an einem Tag x endet und die danach fälligen Bezüge für den Monat nicht mehr von der Abtretung erfasst werden. Lohnzahlungen, die vor dem Ende (Tag) der Abtretung fällig werden, sind dagegen in voller Höhe erfasst.
[/qLegen Sie ihrem Arbeitgeber den Eröffnungsbeschluß und den Aufhebungsbeschluß mit Ankündigung der RSB vor.

Im letzteren ist das Ende der Abtretung beziffert.
Jede zusätzliche Abführung des Arbeitgebers darüber hinaus, stellt diesen nicht von der vollen Lohnzahlung ihnen gegenüber frei.
Sie haben mit Ablauf der 6 Jahre vollen Anspruch auf den Lohn (ungepfändet)!uote]
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HeinoHome

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Re: Ende der Abtretung
« Antwort #5 am: 10. November 2013, 11:14:12 »

Moin,

6 Jahre Abtretung = 72 Monate.
Bei Eröffnung am 30.11.2007 wurde die erste Zahlung Mitte Dezember 2007 geleistet (Berechnung anhand des Lohns des kompletten Monats November 2007?).
Der 72. abgetretene Betrag wurde somit Mitte November 2013 gezhalt.

M.E. ist keine Zahlung mehr zu leisten.

Wurde der erste Abtretungsbetrag seinerzeit nur anteilig berechnet gezahlt (1/30) muss bis zum 30 November 2013 genauso vorgegangen werden... Dann hieße es also: bezahlen.
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waldi

Re: Ende der Abtretung
« Antwort #6 am: 13. November 2013, 12:40:18 »

Ist es entscheident wann der Lohn erwirtschaftet wird, oder wann er zur Zahlung fällig wird ?

Stellen wir uns doch einfach mal vor, der Arbeitgeber würde beispielsweise im Juli etwas schlampen und das Gehalt, welches ansonsten am Monatsletzten auf dem Konto ist, einen Tag zu spät überweisen, sodass es erst im August eingeht.

Dann würde ja, wenn nachfolgend wieder pünktlich überwiesen wird, im August doppelt Gehalt eingegangen sein, und demszufolge ein ganz schöner Batzen Geld im Bereich des Pfändbaren liegen. Und das wäre - gelinde gesagt - katastrophal für den Schuldner, oder? Wovon soll er denn dann leben?

Also: der Auszahlungszeitpunkt bleibt hier völlig außen vor!
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