Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Maruscha am 14. Juli 2015, 16:29:42

Titel: Ende der WHP und RSB
Beitrag von: Maruscha am 14. Juli 2015, 16:29:42
Hallo,

ich bin total verunsichert und vielleicht höre ich auch nur Flöhe husten wo keine sind, daher hoffe ich auf Eure Hilfe.

Im April bekam ich  die Rechnung vom Vermögensverwalter "Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung beim AG..." in Höhe von 135,54€ die bis zum 27.05. zahlbar war. Er bezieht sich darin auf das Ende der Wohlverhaltensphase Ende Juni und bittet um Ausgleich der voraussichtlich abschließenden Kostennote.

Dann kam am 01.07. eine weitere Rechnung mit "Kostennote aktualisiert" über 168.-€

Wie oft muss ich jetzt noch mit Rechnungen von der Seite rechnen? Da ich Krankengeld beziehe und das weit unter der Pfändungsgrenze liegt hab ich derzeit wirklich Schwierigkeiten diese Rechnungen mal eben zu zahlen und bekomme leichte Panik was da noch an Kosten kommen könnte.

Dann kam Montag ein Schreiben des AG mit "die Laufzeit der Abtretungserklärung, die sog. Wohlverhaltenszeit, ist am .06.2015 abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§300 InsO)". Da steht nun, dass die Gläubiger und Treuhänder auch jetzt noch die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen können und diese Anhörungsfrist mehrere Wochen dauern kann.

Muss ich jetzt also dennoch damit rechnen das die Insolvenz für die Katz war und Gläubiger aus der Insolvenz demnächst wieder anklopfen bzw. einen "Versagungsantrag" stellen?

Wenn das passiert was kann ich dann tun? Oder ist das alles nur Formalie und ich bin einfach zu panisch?

Gruß
Titel: Re: Ende der WHP und RSB
Beitrag von: Feuerwald am 14. Juli 2015, 17:34:12
Wenn das passiert was kann ich dann tun? Oder ist das alles nur Formalie und ich bin einfach zu panisch?

- so ist es, alles nur Formalie


Dann kam am 01.07. eine weitere Rechnung mit "Kostennote aktualisiert" über 168.-€

- die Frage die sich stellt ist, ob die Verfahrenskosten für die sog. Wohlverhaltensphase gestundet wurden. Falls ja, wirkt die Stundung zunächst weiter und Sie müssen nicht zahlen.
Titel: Re: Ende der WHP und RSB
Beitrag von: Maruscha am 15. Juli 2015, 00:18:53
Danke Feuerwald, Panik könnte mein zweiter Vorname sein,  :mad2: dann bin ich ja beruhigt.

Also gestundet wurde irgendwie nichts.
Ich habe bis letztes Jahr Juli normal Gehalt bezogen, wovon dann gepfändet wurde bis zur Grenze und seit August 2014 beziehe ich Krankengeld wovon nichts gepfändet werden kann, weil es unter der Pfändungsgrenze liegt. Über eine Stundung liegt mir nichts vor.

Die 168 habe ich  heute überwiesen, geliehen von meinem Freund, wenn dann nichts mehr kommt ist es ja gut.