Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: mmbeut am 18. Januar 2012, 13:20:08

Titel: ende der wohlverhaltensperiode!!!
Beitrag von: mmbeut am 18. Januar 2012, 13:20:08
Hallo,
habe mal eine kurze Frage.Meine Wohlverhaltenperiode endet am 11.4.2012;-)).Wie lange wird gepfändet??(bis zum 11.4 oder bis zum 31.3??).Mein Arbeitgeber sagt das er bis zum 31.4,also die komplette Aprilabrechnung(den Pfänbaren Teil) an den Insolvenzverwalter überweisst und ich sollte die restlichen 19 tage vom Insolvenzverwalter zurückverlangen,ist das richtig und ist es so einfach oder macht der Verwalter es Automatisch??? :gruebel:
Titel: Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
Beitrag von: Insoman am 18. Januar 2012, 14:30:14
..in der Regel werden Sie den überzahlten Pfändungsanteil nicht zurückverlangen müssen, sondern er wird Ihnen natürlich ohnehin ausgezahlt werden (evtl.+ Motivationsrabatt!?).
Das Geld ist für Sie nicht verloren. :biggrin:
Titel: Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
Beitrag von: Insokalle am 18. Januar 2012, 15:41:31
Ich bin mir ziemlich sicher, dass solch ein Automatismus nicht bei jedem Verwalter selbstverständlich ist.
Die 6 Jahre sind taggenau zu berechnen. Ich sehe den Arbeitgeber in der Pflicht, dies zu berücksichtigen. Zieht er zuviel ab, muss er an den AN nachzahlen und kann selbst sehen, wie er das Geld vom TH wiederbekommt.
Titel: Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
Beitrag von: Schuldenheini am 18. Januar 2012, 15:45:54
So siehts aus..der AG ist verantwortlich dafür was er dem TH überweist..
Titel: Re: ende der wohlverhaltensperiode!!!
Beitrag von: Insoman am 18. Januar 2012, 17:01:35
Allerdings ist der -amtliche- Text der Abtretungserklärung insoweit eindeutig:
"Wird der pfändbare Anteil ..für 6 Jahre ab Eröffnung.. an den Treuhänder abgetreten".
Darüber hinaus erlangte Einkommensanteile würden demnach eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellen..

Im Endeffekt liefe es auf die Frage hinaus:
Stress mit dem TH oder mit dem AG?