Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: doedelkram am 16. April 2007, 10:47:36
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Hallo, ich bin neu in diesem Vorum und bin mit meiner Wohlverhaltensphase durch. Anfang März hat mein Arbeitgeber von meinem Verwalter die Nachricht bekommen, das am 20. März mit der Lohnabtretung schluss ist.
Wie geht es nun weiter? In meimem zuständigen AG bekomme ich keine erschöpfende Auskunft. Im \" Handbuch Verbraucherkonkurs\" von Reinhard Bindemann lese ich, das es eine abschließende Befragung Gerichtsseitig gibt. Wer hat da Erfahrungen und kann mir weiterhelfen ?
Gruß Michaelnull[addsig]
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So etwa ist ein \"Schlusstermin\" abgelaufen:
Der letzte Gerichtstermin findet ca. 2-4 Monate nach Beendigung der Wohlverhaltensphase statt, wird aber meist schon 12 Monate vorher vom Gericht festgelegt. Auch werden dort Gerichtskosten fällig, die bezahlt sein müssen, damit dieser Termin stattfindet.
In dem Schlußtermin können sich die Gläubiger zu Verstössen gegen die Obliegenheiten äussern. Die Gläubiger müssen Fehler oder Verstösse glaubhaft machen, die zu einer negativen Beurteilung führen und zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Wenn keine Gläubiger im Termin anwesend sind, kann die Restschuldbefreiung beschlossen werden. Der Schuldner und der Treuhänder soll/muss anwesend sein, um mögliche Fragen des Gerichts oder der Gläubiger zu beantworten.[addsig]
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Hallo tomberg 2.
Danke schön für die fixe Nachricht. Wie hoch werden die Gerichtskosten in etwa sein?
doedelkram[addsig]