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Autor Thema: Ende der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 2760 mal)

Michel01

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Ende der Wohlverhaltensphase
« am: 28. September 2012, 19:20:24 »

Hallo zusammen,
ich habe meine Wohlverhaltensphase erfolgreich beendet.Und die Restschuldbefreiung ist vom Gericht beschlossen worden, da alle Forderungen der Gläubiger ausgeglichen worden sind. Nun steht im Gerichtsbeschluß eine niedrigere Summe, die bei der Treuhand eingegangen ist, als die nachweislich monatlich gepfändeten Beträge. Hat jemand Erfahrung, wie das zusammenhängen kann? Meine Treuhand meint, die im Gerichtsbeschluß genannte Summe, gelte wahrscheinlich nur für die Wohlverhaltensphase. Ja, aber wo ist dann der Rest!?
Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen!?
Gruß Michel01     :gruebel:
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tomwr

Re: Ende der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 28. September 2012, 20:40:19 »

Im Gerichtsbeschluss (Schlussverteilung) wird nur die Verteilungssumme an die Gläubiger genannt, also der Betrag der für die Verteilung zur Verfügung steht. Von den eingegangenen Beträgen werden zunächst die Kosten des IV oder TH bereinigt. Genauere Aufschlüsse gibt die Insolvenzakte, einsehbar beim Insolvenzgericht.
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