Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Cilia am 17. Mai 2010, 10:03:54
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Zum 02.11.2010 ist meine Wohlverhaltsperiode beendet. Muß ich auf die gerichtliche Nachricht, dass die Angelenheit beendet ist warten und kann dann erst ein neues Geschäft eröffnen? Denn dafür brauche ich ein Führungszeugnis!
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Das Insolvenzverfahren ist im polizeilichen Führungszeugnis nicht enthalten.