Hallo,
meine WPV ist zum 10.8. diesen Jahres abgelaufen und die Anhörung der Gläubiger läuft noch bis 19.10.11.
In meiner WPV ist vor einem Jahr mein Vater gestorben und hat mir ein Miethaus hinterlassen. Diese Erbschaft habe ich ausgeschlagen. Der Treuhänder wurde entsprechend informiert. Im Testament meines Vaters wurde für den Fall der Ausschlagung ein Nießbrauch zu meinen Gunsten verfügt, der 1 Jahr nach Beendigung der Insolvenz zur Eintragung kommen soll. Nachdem es in unserer Familie auch nicht ohne Erbstreitigkeiten abgeht, ist die Erbengemeinschaft zur Zeit noch ungeteilt und mein Bruder erhebt Anspruch auf Teile meiner ausgeschlagenen Immobilie, die an meine Kinder als Ersatzerben gehen sollte. Er wird vermutlich zum gerichtlichen Streitfall kommen. Ob es überhaupt zur Eintragung eines Nießbrauchs zu meinen Gunsten kommt, ist zweifelhaft, da auch meine Kinder und mein Bruder einen schnellen Verkauf der Immobilie anstreben und ich meinen Nießbrauch nur nachträglich einklagen könnte.
Heute habe ich von meinem Treuhänder ein Schreiben erhalten, in dem er mir eine Frist bis 22.10.11 setzt, mich zu melden, da, wie er schreibt: "im Zusammenhang mit der Ausschlagung offenbar wurde, dass Sie Vermächtnisnehmerin der Grundstücke geblieben bin."
Heißt das er kann mir nun die Restschuldbefreiung verwehren, weil in dem Testament trotz Ausschlagung noch ein Nießbrauch verfügt wurde? Oder kann er mich zwingen eine Darlehensverpflichtung zu Gunsten der Gläubiger mit ihm einzugehen. Diese Variante hat er mir nämlich damals vor der Ausschlagung vorgeschlagen und ich habe abgelehnt, ich will keine Darlehen mehr.
Gibt es nach der Anhörungsfrist noch weitere Fristen, die die Insolvenz wieder aufleben lassen, auch wenn die Gläubiger keine Einsprüche bis zum Ablauf der Anhörung vorbringen? Was raten Sie mir in diesem Fall.
Danke im voraus.
Gruß blaublau