Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Theo am 27. März 2009, 11:09:45
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Hallo,
habe mich nach längerer Zeit mal wieder ein wenig hier "eingelesen". Meine Inso endet Dez. 2009 und nun tauchen natürlich Fragen zum Abschluss auf.
1. Bekomme ich bzw. mein Arbeitgeber Bescheid, wann die Lohnpfändung aufgehoben wird, und wenn ja, wann und von wem?
2. Wie hoch sind für mich Nachfolgekosten für Gericht und IV?
3. Werden diese evtl. aus den Pfändungen bezahlt (mir werden monatlich über 800,00 € einbehalten)?
Wäre sehr dankbar, wenn ich mich so langsam beruhigt zurück lehnen könnte...
Theo
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1) IdR. wird der Arbeitgeber vom Treuhänder benachrichtigt.
2) Kommt drauf an
3) ja
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Zuerst mal danke sehr. Zu 2. Worauf kommt es an? :gruebel:
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grds. § 14 InsVV : Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 InsO) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen - so § 14 Abs. 1 InsVV
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Mich würde hierzum noch interessieren ob Sie bereits in der Wohlverhaltensphase sind oder ober das Insolvenzverfahren noch läuft?
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Bin natürlich im letzten Jahr der Wohlgefallensperiode, nur noch ganze 9 Monate.