Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sille am 12. Januar 2012, 12:02:57

Titel: Ende inSicht
Beitrag von: sille am 12. Januar 2012, 12:02:57
Mitte März endet meine Wohlverhaltensphase. Da ich mich mit meinem Insolvenzverwalter nicht gut verstehe und er mit Absicht alle Anfragen von mir ignoriert frage ich hier.

Muss ich für Mätz noch eine Abrechnung einreichen? im Prinzip fließt mir mein Gehalt ja erst nach Erteilung der Restschuld zu. Oder wird die Erteilung nicht Tag genau ergehen? Ich werde sie auch bekommen da ich zum Leidwesen meines Treuhänders wirklich alles melde und aufzeichne. Und zwar doppelt an ihn und ans AG.Ich befürchte das er deshalb so genervt von mir ist! Ich habe einfach so eine Existesangst das ich getrieben bin alles megakorrekt zu machen.

Ich bedanke mich für eine Auskunft. :juchu:
Titel: Re: Ende inSicht
Beitrag von: Insoman am 12. Januar 2012, 12:26:36
Zitat
im Prinzip fließt mir mein Gehalt ja erst nach Erteilung der Restschuld zu.

Über Ihr volles Gehalt können Sie nach Ablauf der Abtretungserklärung verfügen (taggleich 6 Jahre nach Eröffnung)..
In der Praxis allerdings wird der IV wohl bis Rechtskraft der RSB Beträge einziehen.
Die überzahlte Summe wird dann an Sie ausgekehrt (sogar plus Motivationsrabatt!?).
Die März-Abrechnung müssen Sie noch einreichen.