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Autor Thema: Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt  (Gelesen 2701 mal)

communicator

Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt
« am: 07. September 2015, 13:10:50 »

Hallo zusammen
nun ist es bald soweit - am Freitag um 10:10 Uhr sind meine 6 Jahre um  :juchu:
Hab in letzter Zeit wieder viel über das ganze Thema PI nachgedacht und hätte noch eine Frage.
Das Finanzamt ist einer meiner Gläubiger.
Ich habe jedes Jahr eine Einkommenssteuerklärung abgegeben.
Jedes Jahr wurde eine höhere Steuer voraus gezahlt als errechnet.
Der Unterschiedsbetrag wurde vom Finanzamt einbehalten (mit den Forderungen aufgerechnet).
Das Finanzamt wird auch aus dem Topf des TH Geld bekommen.
Das alles zusammen wird aber nicht ausreichen um die Forderung des Finanzamts komplett zu befriedigen.
Habe nun gelesen dass es in Sachen Rechtssprechung hier noch eine Grauzone gibt ob das Finanzamt
auch nach der RSB noch Forderungen mit Steuererstattungsansprüchen aufrechnen darf.
Hat jemand Erfahrung damit wie die Finanzämter da zur Zeit verfahren?
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KarlPaul

Re: Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt
« Antwort #1 am: 07. September 2015, 19:42:20 »

Habe die RSB erhalten.
Trotz hoher (offener) Forderungen des Finanzamtes hatte ich schon während der WVP Steuererstattungen bekommen und jetzt nach RSB weiterhin. Verschiedene Steuerarten.
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Insoman

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Re: Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt
« Antwort #2 am: 08. September 2015, 22:35:39 »

Zitat
Habe nun gelesen dass es in Sachen Rechtssprechung hier noch eine Grauzone gibt ob das Finanzamt
auch nach der RSB noch Forderungen mit Steuererstattungsansprüchen aufrechnen darf.

In den Fallgestaltungen, die zur Aufrechnung nach erteilter RSB geführt hatten, ging es allerdings um Erstattungsansprüche, die noch vor Eröffnung des Insolvenzverfashrens entstanden waren (etwa: Änderung der EuGH- Rechtsprechung).
Für nach der RSB entstehende Erstattungsansprüche sollte diese Art von Sorge unbegründet sein.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

communicator

Re: Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt
« Antwort #3 am: 09. September 2015, 00:26:10 »

Aber sehe ich das richtig, dass wenn mir nun z.b. Ende 2015 RSB erteilt wird und ich 2016 die Einkommensteuerklärung für 2015 mache und ein Erstattungsanspruch besteht, dieser fast gänzlich noch vom Finanzamt aufgerechnet wird?
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Insoman

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Re: Ende Wohlverhaltensperiode vs Finanzamt
« Antwort #4 am: 09. September 2015, 12:19:06 »

Damit ist zu rechnen..
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