Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 07. September 2015, 13:10:50
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Hallo zusammen
nun ist es bald soweit - am Freitag um 10:10 Uhr sind meine 6 Jahre um :juchu:
Hab in letzter Zeit wieder viel über das ganze Thema PI nachgedacht und hätte noch eine Frage.
Das Finanzamt ist einer meiner Gläubiger.
Ich habe jedes Jahr eine Einkommenssteuerklärung abgegeben.
Jedes Jahr wurde eine höhere Steuer voraus gezahlt als errechnet.
Der Unterschiedsbetrag wurde vom Finanzamt einbehalten (mit den Forderungen aufgerechnet).
Das Finanzamt wird auch aus dem Topf des TH Geld bekommen.
Das alles zusammen wird aber nicht ausreichen um die Forderung des Finanzamts komplett zu befriedigen.
Habe nun gelesen dass es in Sachen Rechtssprechung hier noch eine Grauzone gibt ob das Finanzamt
auch nach der RSB noch Forderungen mit Steuererstattungsansprüchen aufrechnen darf.
Hat jemand Erfahrung damit wie die Finanzämter da zur Zeit verfahren?
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Habe die RSB erhalten.
Trotz hoher (offener) Forderungen des Finanzamtes hatte ich schon während der WVP Steuererstattungen bekommen und jetzt nach RSB weiterhin. Verschiedene Steuerarten.
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Habe nun gelesen dass es in Sachen Rechtssprechung hier noch eine Grauzone gibt ob das Finanzamt
auch nach der RSB noch Forderungen mit Steuererstattungsansprüchen aufrechnen darf.
In den Fallgestaltungen, die zur Aufrechnung nach erteilter RSB geführt hatten, ging es allerdings um Erstattungsansprüche, die noch vor Eröffnung des Insolvenzverfashrens entstanden waren (etwa: Änderung der EuGH- Rechtsprechung).
Für nach der RSB entstehende Erstattungsansprüche sollte diese Art von Sorge unbegründet sein.
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Aber sehe ich das richtig, dass wenn mir nun z.b. Ende 2015 RSB erteilt wird und ich 2016 die Einkommensteuerklärung für 2015 mache und ein Erstattungsanspruch besteht, dieser fast gänzlich noch vom Finanzamt aufgerechnet wird?
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Damit ist zu rechnen..