Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Iwona am 27. August 2012, 15:12:35

Titel: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Iwona am 27. August 2012, 15:12:35
Hallo alle zusammen,
meine WVP endet am 27.03.2013.
Meine Tochter hat dieses Jahr Abitur gemacht und fliegt im Oktober für ein Jahr nach Neusseland ( Work and Travel). Nun meine Frage: Fällt sie dann als Unterhaltsberechtigte bei mir raus? Kindergeld bekomme ich keins für die Zeit, das weiß ich schon, aber wegen der Lohnpfändung wäre es wichtig zu wissen, ob die Unterstützung die ich ihr zu kommen lasse ( Ich zahle die Reise, die monatlichen Kosten  für ihre Auslandskrankenversicherung und werde so manchen "Notfalleuro" nach Neuseeland überweisen müssen )anerkannt wird und sie als unterhaltspflichtig für mich anerkannt wird.
Wäre toll, wenn mir das jemand beantworten könnte!

Iwona
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Claus123 am 28. August 2012, 11:38:17
Claus-seit 7 Wochen mit erteilter RSB

Unterhaltspflicht bleibt bestehen bis das Insolvenzgericht was anderes entscheidet.Das mit Neuseeland würde ich keinem auf die Nase binden,ist Eure Sache.......Neuseeland oder Polen-ist hier egal.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Iwona am 28. August 2012, 21:28:05
Ja, aber an meiner anderen Lohnsteuerklasse ( Die 2 verliere ich ja schließlich auch )sieht ja der TH das ich kein Kind mehr zu Hause habe. Das Gericht hatte schon im Juni über den TH angefragt, was meine Tochter nach dem Abi machen will, da konnten wir noch sagen sie sucht einen Studienplatz oder macht ein FSJ. Deshalb bekomme ich ja zur Zeit auch noch Kindergeld. Aber ab Oktober ist sie ja dann nicht mehr in Deutschland, ich bekomme kein Kindergeld mehr und bin dann Lohnsteuerklasse 1. Betrügen will ich auf keinen Fall und wegen der 5 Monate meine Restschuldbefreiung riskieren, Aber es könnte ja sein, dass mir die Unterstützung für meine Tochter anerkannt wird und ich bei der Pfändung weiterhin mit einer unterhaltspflichtigen Person berechnet werde. Wenn der TH merkt, dass ich nicht weiß ob das Kind noch anerkannt wird, zieht er mich vielleicht über den Tisch!
Weiß jemand ob ich im Recht bin, wenn ich den Standpunkt vertrete ich unterstütze das Kind weiterhin, also auch Berücksichtigung bei der Pfändung?
Es wäre toll wenn mir jemand weitethelfen könnte, bin echt ratlos!

LG Iwona
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Claus123 am 29. August 2012, 07:01:35
....wieso sieht der TH an der Lohnsteuerklasse,ob ein Kind zuhause ist? Ist er Hellseher?
...wie kann das Gericht fragen,was die Tochter nach dem Abi macht,Gericht schaut wohl durch die berühmten Glaskugel?
Was hat der Bezug/Nichtbezug von Kindergeld für einen Einfluss,ob ein (volljähriges) Kind zu Hause ist oder nicht?
Was hat überhaupt ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte damir zu tun,ob eine Person (Kind) bei Ihnen zu hause ist oder manchmal nicht?

Nochmals,meine Meinung,wo genau sich Ihre Tochter aufhält spielt überhaupt keine Rolle.Ob Ihre Tochter als unterhaltsberechtigte Person anerkannt wird/ist entscheidet allein das Insovenzgericht und dem müssen Sie alle gewünschten Unterlagen zusenden.Bis dahin gilt Status Quo. Ihr Standpunkt in allen Ehren-interessiert aber nicht den TH sowie das Insolvenzgericht.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Claus123 am 29. August 2012, 08:43:42
....Zusatz....wenn Sie Ihrer Tochter die Reise etc. zahlen,ehrt Sie das....aber,was hat das alles mit der PI/WVP zu tun,wen interessiert das denn??
Soll jetzt aber nicht zu hart klingen,ist aber so!
Ist doch hier zum Sachverhalt völlig Rille,Neuseeland oder Buxtehude....
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Iwona am 29. August 2012, 21:38:01

Ist doch hier zum Sachverhalt völlig Rille,Neuseeland oder Buxtehude

Nee eben nicht, würde sie ein Praktikum in Buxtehude machen bekäme ich weiterhin Kindergeld und würde die Lohnsteuerklasse 2 behalten - bei einem Jahr Work & Travel eben nicht.
Aber das schließt ja eine Unterhaltsberechtigung nicht unbedingt aus - Ehefrauen bzw. Ehemanner sind ja auch oft unterhaltsberechtigt, wenn sie wenig verdienen.
Es wäre toll wenn mir jemand einen Rat geben könnte - Vermutungen, bzw. leere Sprüche habe ich bereits ausreichend gehört.

Vielen Dank,
eine inzwischen relativ verzweifelte Iwona
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: GelberHai am 30. August 2012, 00:00:36
Für den Insolvenzverwalter/TH gilt, dass Personen, die grundsätzlicht unterhaltsberechtigt sind und denen der Schuldner tatsächlich Unterhalt leistet, sind zu berücksichtigen, sofern eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes nach § 850c Abs. 4 ZPO NICHT getroffen wurde. Unterhaltsberechtigt sind Kinder immer dann, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden, auch wenn sie älter als 18 Jahre sind. Der Treuhänder kann einen Antrag gem. § 36 InsO i.V.m. § 850 c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht anbringen. Erst wenn das Gericht dies entsprechend festlegt, kann der Volljährige bei der Berücksichtigung rausfallen.

Soll heißen, solange der TH keinen Antrag stellt, ist deine Tochter unterhaltsberechtigt.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Claus123 am 30. August 2012, 07:56:21
....na sag ich doch die ganze Zeit....
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Claus123 am 30. August 2012, 10:55:50
....bzw. läuftS doch dann auf Buxtehude hinaus...soll ja auch schön dort sein.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Insokalle am 30. August 2012, 11:38:15
Ich halte das alles irgendwie nicht für wirklich zielführend.

Meines Wissens ist es immer noch so, dass ein Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kind nach dem Abitur nicht generell besteht.
Wenn die Auslandszeit der Überbrückung der Wartezeit auf einen Studienplatz dient oder wenn sie für den späteren Beruf benötigt wird, dann besteht Unterhaltspflicht. Wenn nicht, dann nicht.

Die Angaben hier sind zwar diesbezüglich dürftig, aber eine Unterhaltspflicht vermag ich so nicht zu erkennen.

Besteht daher von Gesetzes wegen kein Unterhaltsanspruch (die Sache mit dem Kindergeld halte ich für ein Indiz dafür), wird das Kind nicht nach § 850c Abs. 1 ZPO berücksichtigt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
§ 850c Abs. 4 ZPO scheidet ohnehin meist deswegen aus, weil das Kind über keine eigenen Einkünfte verfügt.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: paps am 30. August 2012, 11:45:15
edit:
Insokalle war etwas schneller

Ich sehe es genauso. Unterhaltsanspruch besteht bei über 18-jährigen m.W. nur bei Berufs-/Schulausbildung oder Studium.(in Ausnahmefällen auch bei Wartezeiten auf einen Ausbildungs-, Studien-,Arbeitsplatz))

Insofern ist wegen der Änderung in den persönlichen Verhältnissen sogar eine Mitteilung an das Gericht und den Th notwendig.
Titel: Re: Endet die Unterhalspflicht wenn Tochter 1 Jahr ins Ausland geht ?
Beitrag von: Iwona am 30. August 2012, 16:10:28
Danke, hab ich mir schon gedacht. Ich will ja auch nichts, was mir nicht zusteht erschleichen und so evt. die RSB risikieren. Vielen Dank


Iwona