Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: teute am 06. Februar 2013, 10:01:26

Titel: endlich wohlverhaltensperiode
Beitrag von: teute am 06. Februar 2013, 10:01:26
hallo
nach 3,5 jahren endlich einen schritt weiter.
ab 28.1 13 in der wohlverhaltenphase.
schreiben vom gericht bekommen.
im internet steht noch nichts davon.
im schreiben steht nichts von einem nachtragshaushalt.
was heißt das für mich ? einkommenssteuer usw, strom - gas - wasser von den letzten 3 jahren.
brauche ich die nicht mehr angeben ?
teute
Titel: Re: endlich wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Neustart2011 am 06. Februar 2013, 11:36:38
Welches schreiben ist gekommen? Die Ankündigung der WVP oder der Beschluss das das Insolvenzverfahren aufgehoben ist?

Wenn noch nicht bei insolvenzbekanntmachungen.de steht, ist es nur die Ankündigung...der wichtige Beschluss folgt in ca. 6-8 Wochen und dann sind sie erst in der WVP und das ganze wird im Netz veröffentlicht.

Was meine Sie mit was heißt das für mich ? einkommenssteuer usw, strom - gas - wasser von den letzten 3 jahren.
brauche ich die nicht mehr angeben ? (http://was heißt das für mich ? einkommenssteuer usw, strom - gas - wasser von den letzten 3 jahren.
brauche ich die nicht mehr angeben ?)

Was haben sie denn bisher angeben müssen? Steuererklärung ok, aber wieviel Strom, Gas, etc. sie bezahlen ist egal....bis auf die Erstattungen natürlich.

Ein Antrag auf Nachtragsverteilung kann der TH immer noch bei Gericht stellen....das sollte dann im Aufhenungsbeschluss stehen
Titel: Re: endlich wohlverhaltensperiode
Beitrag von: teute am 08. Februar 2013, 07:43:38
Beschluss das die Inso aufgehoben ist.
was mich wundert das das noch nicht veröffentlicht wurde