Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: prazius am 25. August 2013, 22:37:50
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Hallo,
meine Oma ist im Ausland lebend, verstorben.
Das Erbe wird höher ausfallen, als meine anfänglichen Schulden.
WVP endet Juni 2014.
a) bekommt der TH trotzdem 50% oder nur den noch offenen Betrag ?
b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?
c) wenn alles beglichen wurde, endet dann meine Inso vorzeitig ?
Vielen Dank für die Infos...
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Vorab:
Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Nimmst Du es an bekommt der TH 50 %, wenn dann alles
bezahlt sein sollte, dann kann die RSB vorzeitig beantragt werden.
Ist der Betrag der 50 % sogar höher als der Saldo, dann kommt der
Differenzbetrag zurück.
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b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?
Nicht trotz 'RSB', sondern trotz Verfahrenskostenstundung.