Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: prazius am 25. August 2013, 22:37:50

Titel: Erbe höher als Restschuld
Beitrag von: prazius am 25. August 2013, 22:37:50
Hallo,

meine Oma ist im Ausland lebend, verstorben.
Das Erbe wird höher ausfallen, als meine anfänglichen Schulden.
WVP endet Juni 2014.

a) bekommt der TH trotzdem 50% oder nur den noch offenen Betrag ?

b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?

c) wenn alles beglichen wurde, endet dann meine Inso vorzeitig ?

Vielen Dank für die Infos...
Titel: Re: Erbe höher als Restschuld
Beitrag von: KarlPaul am 26. August 2013, 08:40:16
Vorab:
Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Nimmst Du es an bekommt der TH 50 %, wenn dann alles
bezahlt sein sollte, dann kann die RSB vorzeitig beantragt werden.
Ist der Betrag der 50 % sogar höher als der Saldo, dann kommt der
Differenzbetrag zurück.
Titel: Re: Erbe höher als Restschuld
Beitrag von: waldi am 26. August 2013, 11:31:30
b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?
Nicht trotz 'RSB', sondern trotz Verfahrenskostenstundung.