Sanktionen ist vllt. nicht das richtige Wort. Aber man schlägt einen irgendwie gearteten Vermögensfluss aus, der mich aus H4 rausbringen würde und das verträgt sich nicht. Während ALG2-Bezug ist Erbe Einkommen und wird angerechnet.
Inzwischen habe ich weiter recherchiert:
Mit dem Tag des Todesfall ist es Erbfall, egal was dahintersteht. S. BGB § 1922 Abs.1
"Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Das ist Halbwissen und kommt davon wenn man nur einzelne Paragraphen rauspickt. Ich habe doch extra §1953 oben zitiert: "Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.". Was heißt das ? Die Erbschaft hat sozusagen nicht stattgefunden (ist nicht angefallen). Dann fällt sie an den nächsten Erben in der Kette, ganz zum Schluss an den Staat.
Im Übrigen gilt im Sozialrecht das Zuflussprinzip. Vermögen kann nur dann angerechnet werden, wenn es tatsächlich fließt. Beim Erbe von Wohnraum hat man vielleicht noch die Besonderheit, dass man die Miete als Leistung streichen könnte. Aber auch nur dann, wenn der Umzug erfolgt ist, das Amt die Umzugskosten übernimmt und die Kündigungsfrist für den aktuellen Wohnraum berücksichtigt. Solange müssen die das dann weiterzahlen.
Jetzt kann aber prinzipiell niemand gegen seinen Willen zu etwas verpflichtet werden. Nehmen wir mal den Fall, man bekäme ein tolles gut bezahltes Jobangebot und schlägt dieses aus. Wenn man den Job übernehmen würde, käme man aus dem Bezug von ALG II. Dennoch kann niemand aufgrund unserer Verfassung vs. Grundgesetz dazu gezwungen werden, einen bestimmten Job anzunehmen. Das einzige was da passieren wird, ist eine Sanktion, in der Regel die Kürzung des Regelsatzes um 30% für die Dauer von 3 Monaten. Aber auch nur, wenn man keine Begründung angeben kann. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht ausüben kann oder weil er weit entfernt ist und man kleine Kinder zu betreuen hat oder zu viele Wochenstunden hat, dass die Kinderbetreuung nicht mehr sichergestellt ist oder der Job sittenwidrig wäre oder was auch immer.
Wir haben hier ein Selbstbestimmungsrecht. Daran ändert auch der Bezug von ALG II (oder H4) erstmal nichts.
Mit der Beweislast ist es auch so eine Sache. Als Leistungsempfänger hat man Mitwirkungspflichten bei u.a. Vermögensänderungen. Wenn man diese missachtet, kann einem im worst case Leistungsmißbrauch vorgeworfen werden. Dazu habe ich oben schon geschrieben.
Das Vermögen ändert sich ja erst mit Annahme der Erbschaft. Das ist ja der entscheidende Punkt. Das Sozialrecht hebelt hier nicht das Erbrecht aus. Außerdem scheinen immer alle zu glauben, dass eine Erbschaft immer Geld bringt. Man erbt auch alle Schulden. Das geht in manchen Internet-Schädel aber scheinbar nicht rein. Die Beerdigungskosten darfst Du übernehmen und ggf. Erbschaftssteuer und möglicherweise hat der eine Immobilie auf der noch ein Kredit lastet, möglicherweise hat er auch selbst Sozialleistungen als Darlehen erhalten. Alles denkbar. Dann rechne mal aus, wieviel Du am Ende zulegen darfst. Und eventuelle Schulden werden vom Jobcenter nicht übernommen. Bei unüberschaubarer Vermögenslage ist das Ausschlagen der Erbschaft unter Umständen sinnvoller auch wenn man kein H4 bezieht.
Nein, im H4 kann man dies auch vergessen. Da ist man gläsern und transparent bis zum geht nicht mehr. Sie können jederzeit Akteneinsicht beim Nachlassgericht erwirken.
Erstmal gilt da das Amtsgeheimnis. Schon gar nicht können die nachfragen, ob H4 Empfänger X (Müller) mit dem gestorbenen Erblasser Y (auch Müller) in irgendeiner Weise verwandt ist und in einem Testament bedacht wurde. Wenn man Auskünfte von einem Gericht will, muss man erstmal nachweisen, dass man Verfahrensbeteiligter ist. Und man kann auch erben, ohne dass man verwandt ist.
Wie soll denn das technisch gehen ? In einer Stadt wie Berlin sterben jeden Monat etwa 3000 Menschen. Etwa 600.000 Menschen in Berlin beziehen H4 Leistungen. Wer will denn da bitte schön einen Abgleich vornehmen, ob einer der 600.000 in einem der 3000 Fälle eine Erbschaft hätte antreten können ? Und das jeden Monat. Und dann noch ohne rechtliche Grundlage für einen Datenaustausch.
Die Sozialbehörden dürfen noch nicht mal Kontoabfragen machen (wäre ja auch noch schöner). Das einzige was sie dürfen ist, den Empfänger der Leistung aufzufordern selbst Kontoauszüge vorzulegen. Zwischen dieser Aufforderung im Einzelfall (bei Antragstellung) und einer eigenmächtigen Abfrage liegen Welten.
Aber selbst angenommen, der Leistungsträger könnte tatsächlich rausfinden, dass eine Erbschaft möglich wäre. Wie will er feststellen, ob unterm Strich Vermögen anfällt oder nicht ? Das ist ja nicht mal für den Erben in der 6 Wochenfrist sicher festzustellen. Da werden halt abenteuerliche Gerüchte in die Welt gesetzt und mit George Orwell Fantasien ausgeschmückt. Wenn man ein bischen das Hirn einschaltet stellen sich viele Dinge im anderen Kontext dar. Wieviel Leute sollen die denn einstellen (wenn es erlaubt wäre) um nur in Berlin jeden Monat 3000 x 600.000 Datensätze abzugleichen ?
Also mein Leistungsträger weiß zum Beispiel nicht wer mein Vater und wer meine Mutter ist - und jetzt kommts (!) in welchem Teil der Bundesrepublik Deutschland die derzeit leben. Das ist nochmal eine ganz andere Dimension, wenn man auch noch alle Toten in der gesamten Bundesrepublik abgleichen will. Dann reden wir nämlich von 75.000 Todesfällen im Monat anzufragen in 650 verschiedenen Amtsgerichtsbezirken in Deutschland.
Seit heute weiß ich, es gibt keinen Spielraum. "Unverzüglich" kann man mit ca. 3 Tagen Reaktionszeit übersetzen.
Man kann natürlich alles selbst offenbaren und sämtliche Rechte mit Abgabe des H4 Antrags bei der Behörde abtreten.