Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: die_scotty am 26. Februar 2012, 09:13:57
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Hallo,
wir sind beide schon in der WVP.
Nun unsere Frage wie ist bei einer Erbschaft? Mein Mann hat noch einen Breuder und die beiden zu gleichen teilen.
Geerbt wird ein ganzer Haushalt + ein Auto. Bargeld?
Muß der ganze Haushalt aufgelistet werden und verkauft werden oder kann mann alles einfach entsorgen??
Kosten aufstellung?
Kann der TH in jede Bank einsicht bekommen?
Wenn der Bruder das Auto nicht verkaufen will was dann?
Welche Rechte hat der TH?
Wer hat es schon mal erlebt das ganze.
Wir danken Euch für Eure Hilfe.
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Zunächst steht dem TH die Hälfte des möglichen Erbes zu.
Dazu muß der Wert des Erbes erstmal festgestellt werden.
Hausrat, der nicht verwertbar ist, zählt nicht dazu.
Alle positiven Werte sind um die Ausgaben, die aus dem Erbe entstehen zu bereinigen.
Der Rest ist dann entsprechend den Erbanteilen an die Erben zu verteilen.
Will der Bruder das Auto nicht verkaufen, muß der Zeitwert festgestellt werden.
Die Hälfte des Wertes geht in das Erbe ihres mannes ein.