Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timme22 am 24. Juni 2008, 15:08:08

Titel: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Timme22 am 24. Juni 2008, 15:08:08
Hallo zusammen ,
habe gestern ein Schreiben des Nachlassgerichtes bekommen , das ich ich
Anspruch auf einen Erbanteil habe.
Dieser Anspruch besteht seit 1997 , solange hat das Gericht gebraucht mich
ausfindig zu machen. Ich bin seit 2003 in Privatinsolvenz und befinde mich jetzt
in der Wohlverhaltensperiode.
Wie gehe ich jetzt weiter vor , der eigentliche Erbanspruch liegt ja weit vor meiner
Insolvenz ?

Gruß
Timme22
Titel: Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ThoFa am 24. Juni 2008, 15:43:08
Hallo,

die Hälfte des Erbes ist an den TH herauszugeben. Sie müssen also den TH informieren.
Ein Erbe kann ein Insolventer auch ablehnen.

MfG

ThoFa (der auch mal einen Ur-Urahn haben möchte, der mir was vererbt. :wink:)
Titel: Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Timme22 am 24. Juni 2008, 16:34:36
Hallo ,

danke für die schnelle Antwort , mal gesetzt dem Fall der Erbanspruch bzw. die
Hälfte ist höher als die in der Insolvenz angegebenen Schulden?

Gruß  Timme22
Titel: Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ThoFa am 24. Juni 2008, 16:36:38
Hallo,

dann werden die Gläubiger ausgezahlt, die Verfahrenskosten bezahlt und Ihnen auf Antrag vorzeitig die RSB ausgesprochen und die WVP beendet.

MfG

ThoFa