Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timme22 am 24. Juni 2008, 15:08:08
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Hallo zusammen ,
habe gestern ein Schreiben des Nachlassgerichtes bekommen , das ich ich
Anspruch auf einen Erbanteil habe.
Dieser Anspruch besteht seit 1997 , solange hat das Gericht gebraucht mich
ausfindig zu machen. Ich bin seit 2003 in Privatinsolvenz und befinde mich jetzt
in der Wohlverhaltensperiode.
Wie gehe ich jetzt weiter vor , der eigentliche Erbanspruch liegt ja weit vor meiner
Insolvenz ?
Gruß
Timme22
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Hallo,
die Hälfte des Erbes ist an den TH herauszugeben. Sie müssen also den TH informieren.
Ein Erbe kann ein Insolventer auch ablehnen.
MfG
ThoFa (der auch mal einen Ur-Urahn haben möchte, der mir was vererbt. :wink:)
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Hallo ,
danke für die schnelle Antwort , mal gesetzt dem Fall der Erbanspruch bzw. die
Hälfte ist höher als die in der Insolvenz angegebenen Schulden?
Gruß Timme22
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Hallo,
dann werden die Gläubiger ausgezahlt, die Verfahrenskosten bezahlt und Ihnen auf Antrag vorzeitig die RSB ausgesprochen und die WVP beendet.
MfG
ThoFa