Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 18. März 2011, 21:55:33

Titel: Erbschaftsverzicht zugunsten der Tochter
Beitrag von: communicator am 18. März 2011, 21:55:33
Hallo,

bin derzeit in der WVP und muss damit rechnen im verbleibenden Zeitraum eine Immobilie zu erben.

Kann ich das Erbe zugunsten meiner erwachsenen Tochter ausschlagen ohne meine Obligenheiten zu verletzen, oder wird mir dies als "Nichtwohlverhalten" angekreidet?

Muß ich das Abtreten des Erbes dem TH und dem Gericht mitteilen?

Erbt man kurz nach der WVP also direkt nach Aufhebung der PI und erteilter RSB, kann dies auch noch zu Problemen führen, gibt es hier eine Frist?

freue mich schon auf eure Antworten, viele Grüße
Titel: Re: Erbschaftsverzicht zugunsten der Tochter
Beitrag von: Fallera am 18. März 2011, 23:31:22
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.
BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 – IX ZB 196/08 –.
 Der Verzicht auf einen Pflichtteil bedeute ebenso wenig eine Obliegenheitsverletzung wie die Ausschlagung einer Erbschaft.

Titel: Re: Erbschaftsverzicht zugunsten der Tochter
Beitrag von: deagle am 21. März 2011, 08:55:16
...Erbt man kurz nach der WVP also direkt nach Aufhebung der PI und erteilter RSB, kann dies auch noch zu Problemen führen, gibt es hier eine Frist?

Einzig eine Beschlossene Nachtragsverteilung kann Beträge nach Ende des Insolvenzverfahrens in erneuten Insolvenzbeschlag nehmen, allerdings nur für Masse die während des Verfahrens verwirklicht wurde, Ein Erbe das einen Tag nach Ende der Abtretungsanzeige eintritt kann somit nicht mehr erfasst werden.