Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ducky am 15. Oktober 2010, 21:37:26
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Hallo,
ich hab da eine Frage. Meine Großmutter ist vor einigen Monaten verstorben, und Termin, um den Erbsachein zu beantragen, rückt näher.
Nur, wie soll ich nun am besten vorgehen?
Stimmt es, dass mir die Hälfte zusteht?
Und was ist mit den Ansprüchen des Betreuers und noch offene Apotheken-Rechnungen?
Hatte gedacht, erst alles zu sichten, dann die offenen Rechnungen zu bezahlen und dann den Rest durch zwei zu teilen und dem Treuhändler zu überweisen, natürlich mit allen Belegen und Auflistungen.
Oder wie wird sowas sonst gehandhabt?
Möchte das alles korrekt abläuft und ich keinen Ärger bekomme, hab doch nur noch zwei Jahre :biggrin:
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So wie beschrieben können Sie vorgehen.
Nur das was am Ende tatsächlich bei Ihnen ankommt, ist hälftig an den Th herauszugeben.
Gilt für die WVP.
Informieren Sie den TH und das Gericht über den Erbfall.
Im Verfahren wäre das Erbe vollumfänglich abzuführen.
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Ducky