Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: madhura am 24. Januar 2009, 20:38:18
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Hallo, ich habe vor eine berufliche Weiterbildung zu machen, da ja mein Leben
nach der Insolvenz auch noch weitergeht. Die Kosten dafür betragen monatlich
ca. 130,00 € Diese kann ich von meinem Pfändungsbetrag nicht berappen, kann
ich um diesen Betrag eine Erhöfung der Pfändungsgrenze beantragen?
Auch für diese Antwort bin ich sehr dankbar.
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asu meiner Sicht nein, da sie keinen unmittelbaren Vorteil für die Gläubiger daraus ziehen.