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Autor Thema: Erhöhung nach 850f  (Gelesen 1820 mal)

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Erhöhung nach 850f
« am: 11. Mai 2012, 10:58:39 »

Hallo,

hoffe auch diesmal wieder auf Hilfe, mit der Suchfunktion konnte ich keinen vergleichbaren Fall finden.
Ich muss diesmal aus einem sehr traurigen Grund schreiben. Bin 36 weiblich und meine Ehemann befindet sich ebenfalls in der PI.

Ich bin seit 04/2011 in der WVP / PI. Bei mir sind gut 300 Euro jeden Monat pfändbar, so dass ich wohl schon nach rund 4,5 Jahren fertig gewesen wäre.

Leider wurde bei mir im April 2012 einen großer Nierentumor entdeckt, so dass ich hier nun um eine Niere ärmer mit der Diagnose Nierenkrebs sitze. Von dem seelischen mal ganz zu schweigen, sind finanzielle Probleme das letzte was ich jetzt noch gebrauchen kann. Alleine im April / Mai muss ich 280 Euro Zuzahlung im Krkh /Reha leisten. Benzinkosten, Parkgebühren, alles Dinge die einfach nicht drin sind.
Ich sollte mich jetzt auch hochwertiger ernähren, um meine verbleibene Niere und mein Immunsystem nicht in Gefahr zu bringen.
Grundsätzlich gilt Nierenkrebs als unheilbar, da trotz Tumorentfernung jederzeit Metastasen auftreten können, da die Info der Krebszellen durch das Blut schon längst im Körper verbreitet sind. Man kann aber bei günsitger Prognose noch viele Jahre schaffen. Dazu gehören eben auch gerade seelischen Stress vermeiden... Ich gehöre leider zu den Menschen die leider schlecht bis gar nicht abschalten können.

Laut Schuldnerberatung soll ich meine geschätzten zukünftigen Kosten auflisten und dann beantragt sie das mit mir. Sie hat aber so einen Fall ewig nicht gehabt und scheint mir keine große Hilfe.

Was habe ich für Möglichkeiten, was sollte ich beibringen?
Ich kann ja schlecht sagen ich hätte gerne monatlich 50 Euro für bessere Ernährung, 50 für Zusatzversicherungen (Sterbevers., Krankenzusatzvers), 50 für jährliche Zuzahlungen und Medis, und 100 einfach für die Erhöhung meiner Lebensqualität für meine verbleibenden Monate oder Jahre.

Wie mache ich das am Besten?

Viele Grüße Biggy
Gespeichert
 

doktor mabuse

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Re: Erhöhung nach 850f
« Antwort #1 am: 11. Mai 2012, 12:04:36 »

Hallo,

ich wünsche Ihnen erstmal gute Besserung und daß Sie in absehbarer Zeit einen stabilen Zustand für sich erreichen.
Sie schreiben, es werden ca. 300 Euro/monatlich gepfändet, d.h. sie sind wohl Erwerbstätig. Wie sieht das jetzt unter ihren neuen gesundheitlichen Aspekten aus? Werden Sie weiterarbeiten? Denn dann könnten Sie bei einem Antrag vor Gericht, ihr unpfändbares Einkommen zu erhöhen,als Argument ihre weiter angestrebte Berufstätigkeit mit einbringen. Das ganze Thema ist sehr komplex, als ALG II-Bezieher kann bei ähnlichen Fällen der monatliche Satz etwas erhöht werden, ist aber auch immer fallweise zu sehen.
Ich würde die Sache mit dem Treuhänder besprechen und ihn fragen, ob Er im Rahmen seiner Kompetenz bereit wäre eine Vereinbarung zu treffen, nur noch z.B. 150 Euro monatlich abzuführen. Lehnt er es ab, bleibt nur der Unverzügliche Antrag vor Gericht, auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages. Darin schildern Sie möglichst detailliert Ihre Einnahmen/ Ausgabensituation unter Berücksichtigung ihrer aktuellen Mehrausgaben für Medikamente etc. Diesen Antrag möglichst auch persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter des Gerichts abgeben, dann können ev. Unklarheiten noch vor Ort geklärt werden und Sie gewinnen viel Zeit.
(habe ich bei meinem Antrag auch so gehandhabt)

Viel Erfolg,

Gruß,
Doktor Mabuse

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