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Autor Thema: Erhöhung Pfändungsfreigrenze  (Gelesen 3899 mal)

goody712

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Erhöhung Pfändungsfreigrenze
« am: 21. Oktober 2009, 16:10:47 »

Hallo,

habe jetzt viel im Forum gestöbert und versucht eine Lösung zu finden aber komme ohne selbst zu fragen leider doch nicht weiter.

Folgende Situation.

Befinde mich seit ca. 1 Jahr in WVP und habe seit dem 1.1.09 wieder Arbeit und der pfändbare Betrag wird direkt vom Arbeitgeber an den TH abgeführt.

meine Frau ist zu 100% schwerbehindert und befindet sich zum großen teil in einer Pflegeeinrichtung, ist mit Wohnsitz aber noch zu Hause gemeldet und wird von mir auch mehr oder weniger regelmäßig nach Hause geholt. Das mit dem "mehr oder weniger" bezieht sich auf Ihre jeweilige Verfassung ob es möglich ist sie nach Hause zu holen. Eigentlich hole ich Sie mind. jedes zweite WoEnde und wenn ich Urlaub habe auch mal für eine komplette Woche. Hinzu kommt noch das ich sie ca. jeden zweiten Tag besuche und hierfür knapp 80KM fahre (Hin und Rückweg).

Nun habe ich meinen TH darüber informiert das ich gerne einen Antrag auf Erhöhung stellen würde, dieser meinte aber das es dafür keine Notwendigkeit gäbe.

Eine genaue Summe des Mehrbedarfs lässt sich auch schwer beziffern auf Grund der Unregelmäßigkeiten die es ja gibt. Und selbst bei Regelmäßigkeit kann ich es schlecht in Zahlen fassen. Natürlich habe ich durch die häusliche Pflege meiner Frau einen erhöhten Wasserbedarf, die Waschmaschine läuft rund um die Uhr usw. Andererseite habe ich natürlich auch eine Ersparnis durch Ihren Heimaufenthalt.

Aktuell wird das Einkommen meiner Frau 207,32€ Berufsunfähigkeitsrente + ca. 70€ Taschengeld vom Sozialamt nicht auf mein Einkommen aufgerechnet und mein Einkommen wird gepfändet gemaß Tabelle mit einer unterhaltspflichtigen Person. Also aktuell ein Pfändungsbetrag von 102,xx €.

Sollte ich keine Erhöhung auf Grund der Schwerbehinderung meiner Frau erhalten würde ich dann gerne einen Antrag stellen auf Erhöhung wegen Vorsorge und dementsprechend eine Riesterrente oder ähnliches mir anschaffen.

Allerdings wirklich nur als Notlösung denn das mehr Nettoeinkommen wäre mir lieber. So das ich meiner Frau einfach gerne mehr Lebensqualität gönnen würde, nur das es darauf keinen Antrag gibt ist ja wohl klar. 

Falls ich zu Punkt 2 gezwungen sein sollte würde ich sehr gerne wissen wie denn so ein formloser Antrag auszusehen hat, leider konnte mir auch Google dabei nicht helfen.

So das war Problem 1.

Problem 2 aktuell nimmt der TH ja meinen Pfändungsbetrag, ich denke das dies nicht richtig ist, sondern das Geld wohl eher dem Sozialamt zusteht als meinen Gläübigern, das Sozialamt zahlt ja die Unterkunft meiner Frau, ich habe mich bei denen deswegen nur noch nicht gemeldet weil ich ehrlich gesagt "Angst" habe von den Ämtern auf einmal mal WIEDER als Single hingestellt zu werden und dann plötzlich auch in der Pfändungstabelle so behandelt zu werden. Grade die Erhöhung auf einen wirklich angemessenen Betrag wäre sehr wichtig denn diese Pfändung wird den Rest meines Lebens bestehen, weil wenn die Gläübiger nix mehr wollen das Sozailamt wird immer wollen ;( Solange meine Frau in einer stationären Einrichtung ist und das wird sie leider für immer bleiben.

Das war bei Hartz IV schon so und niemanden haben meine Mehrkosten wegen den Krankenhausbesuchen meiner Frau interessiert und damals bin ich noch täglich 120km gefahren um sie zu sehen. Nein jetzt nicht fragen wie man das von Hartz IV schafft, ich sag nur Krankenkausnahrung bringt einen auch über den Monat.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
thx
Christian

P.S.: Ein kleines anliegen hätte ich auch noch: eine ec-Karte gibt es wirklich evtl. Banken die einem eine geben trotz Guthabenkonto ? Ja ich weiß" Besser man hat keine weil man mit Geld ja nicht umgehen kann, sonst hätte man ja keine Insolvenz usw." Aber darüber mache ich mir weniger Sorgen ich weiß wie es zur Insolvenz kam. Aber eine ec-Karte ist doch sehr oft einfach eine Erleichterung, sei es man findet keine passende Bank, sei es man sieht ein Angebot würde gern kaufen hat aber nicht genug bares dabei oder sei es man will bei einem bekannten schwedischen Einrichtungshaus eine Geschenkkarte kaufen und könnte mit EC diese sofort aufladen oder sich alternativ 1 Std an der Kasse anstellen.
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