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Autor Thema: Ermittlung des pfändbaren nettoeinkommens  (Gelesen 2093 mal)

xyz

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Ermittlung des pfändbaren nettoeinkommens
« am: 05. März 2013, 17:18:42 »

Hallo,
gibt es im Internet einen "online-Rechner" mit dem man seine Pfändungsbeträge ausrechnen kann?
Hintergrund: Ich habe jetzt die ersten 4 Jahre der Wohlverhaltensphase hinter mir. Zu Beginn hatte ich meine pfänbaren Teil selbst an den Treuhänder überwiesen (zuerst den Lohnzettel hingefaxt, er hat dann berechnet). Nachdem aber eine Abtretung an einen Gläubiger offen gelegt wurde, ( die ja 2 Jahre Vorrang hatte) haben wir das auf "automatische Überweisung durch den Arbeitgeber" geändert. Wenn ich aber meine Pfändungsbeträge, die auf dem Lohnzettel stehen, mit der Berechnung meines Treuhänders vergleiche, ergeben sich da ständig Unterschiede (insbesondere, wenn Überstunden / Überstundenzuschläge oder Weihnachtsgeld auf dem Lohnzetel dabei sind). Dem Arbeitgeber (Stadtverwaltung/öffentlicher Dienst) ist es leider nicht möglich, das zu kontrollieren (Zitat: "Das macht das Programm von selbst, wir sehen nur das Ergebnis, mehr kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen")
Deshalb würde ich gerne mal 2-3 Lohnzettel nachrechnen, bin mir aber insbesondere beim Weihnachtsgeld nicht sicher, ob ich da dann richtig mache. Beim Treuhänder hatte ich jetzt auch wieder nachgefragt, aber leider genauso wenig Antwort bekommen, wie letztes Jahr bei der gleichen Frage.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Danke.
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Insokalle

Re: Ermittlung des pfändbaren nettoeinkommens
« Antwort #1 am: 08. März 2013, 10:49:54 »

Das ist eine schwache Ausrede des Arbeitgebers. Sicher besteht die Möglichkeit, dass ein Programm ein nicht richtiges Ergebnis auswirft. Die rechtliche Kontrolle muss der Arbeitgeber aber gewährleisten, sonst fängt er sich womöglich schnell Lohnklagen der Arbeitnehmer ein. Vermutlich scheitert es eher an der Kompetenz des Arbeitgebers bzw. der zuständigen Personen. Sie könnten die Abrechnungen selbst kontrollieren lassen beispielsweise durch einen StB oder Anwalt.

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