"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Erschwernisszulage???  (Gelesen 2137 mal)

Angela Merkel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Erschwernisszulage???
« am: 15. Oktober 2011, 02:24:09 »

Wo ich mich jetzt schon mal angemeldet habe,noch eine Frage die mir niemand so recht erklären kann.
In der Berechnung des abzuführenden Betrag innerhalb der WVP,kann eine sog.Erschwernisszulage berücksichtigt werden.Ich erhalte Nachtzulage und an extrem heissen Tagen eine Hitzezulage,da ich in einer ca 40 Grad heissen Halle arbeiten darf :juchu:.Ich habe meinen VW mal angeschrieben ob es sich dabei um Erschwernisszulagen handele.Er sagte mir NEIN sowohl als auch wird es nicht berücksichtigt.
Da die Hitzezulage nun nicht der Bringer ist 0,2€/Std in der Regel für ca 25 Std im Monat,wollte ich mich nicht mit ihm streiten,wobei die 25%NAchtzulage schon anders ausschaun.Ich frage mich schon seit Jahren(2)was denn nun eine Erschwernisszulage sein kann,wenn nicht Nacht oder Hitze?
Vielleicht jemand ne Idee?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Erschwernisszulage???
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2011, 08:55:06 »

Erschwerniszulage ist grundsätzlich so definiert, dass damit die besonderen Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, ausgeglichen werden. Nachtzuschläge zählen dazu im Regelfall nicht.
Ein Hitzezuschlag ist meiner Meinung nach ein klassischer Fall von Erschwerniszulage.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz