Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Angela Merkel am 15. Oktober 2011, 02:24:09

Titel: Erschwernisszulage???
Beitrag von: Angela Merkel am 15. Oktober 2011, 02:24:09
Wo ich mich jetzt schon mal angemeldet habe,noch eine Frage die mir niemand so recht erklären kann.
In der Berechnung des abzuführenden Betrag innerhalb der WVP,kann eine sog.Erschwernisszulage berücksichtigt werden.Ich erhalte Nachtzulage und an extrem heissen Tagen eine Hitzezulage,da ich in einer ca 40 Grad heissen Halle arbeiten darf :juchu:.Ich habe meinen VW mal angeschrieben ob es sich dabei um Erschwernisszulagen handele.Er sagte mir NEIN sowohl als auch wird es nicht berücksichtigt.
Da die Hitzezulage nun nicht der Bringer ist 0,2€/Std in der Regel für ca 25 Std im Monat,wollte ich mich nicht mit ihm streiten,wobei die 25%NAchtzulage schon anders ausschaun.Ich frage mich schon seit Jahren(2)was denn nun eine Erschwernisszulage sein kann,wenn nicht Nacht oder Hitze?
Vielleicht jemand ne Idee?
Titel: Re: Erschwernisszulage???
Beitrag von: Der_Alte am 15. Oktober 2011, 08:55:06
Erschwerniszulage ist grundsätzlich so definiert, dass damit die besonderen Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, ausgeglichen werden. Nachtzuschläge zählen dazu im Regelfall nicht.
Ein Hitzezuschlag ist meiner Meinung nach ein klassischer Fall von Erschwerniszulage.