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Autor Thema: Erstattung der Nebenkosten  (Gelesen 3602 mal)

jeke

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Erstattung der Nebenkosten
« am: 03. Dezember 2011, 19:53:38 »

Hallo an Alle!

Befinde mich seit 02.02.09 in Privatinsolvenz und seit 22.10.11 ist das Verfahren beendet und die WVP hat begonnen.

Meine Situation:
Mein Vermieter hat mir heute Nebenkostenabrechnung fuer 2010 gegeben, mit einem Guthaben von 980 EUR. Die Abrechnung wurde am 30.11.2011 erstellt und betrifft den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010.

Wie ist mit dem Guthaben zu verfahren? :gruebel:

a) Alles wird an den TH gehen.
b) Es wird anteilig abgefuehrt - wenn dies der Fall ist, in welchem Verhaeltnis und wo wird es generell geregelt?
c) Alternativen??? Zum Besipiel Verrechnung mit kommenden Mieten, oder Vorgehensweise die ich noch gar nicht bedacht habe????

Was ich bisher hier gelesen habe, hat mich zu folgendem Schluss gebracht: Ich muss alles abgeben da die Abrechnung einen Zeitraum betrifft, in der die WVP noch nicht begonnen hat.  Das empfinde ich aber als ungerechtfertigt, gezahlt habe ich die Nebenkosten ja aus dem nicht pfaendbaren Anteil meines Gehaltes. Ist das denn so richtig oder kann man nicht doch einen Anteil behalten?

Freu mich auf Erfahrungsberichte und Antworten, bis bald!!!!

Gruss jeke
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Der_Alte

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Re: Erstattung der Nebenkosten
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2011, 20:04:17 »

Ist Nachtragsverteilung hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung beschlossen worden. Im Aufhebungsbeschluß müsste das stehen.
Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, gehört das Geld Ihnen. Aber legen Sie es noch eine Weile auf die hohe Kante, damit, falls doch noch Nachtragsverteilung angeordnet wird, Sie zahlen können. Ansonsten gut für den neu zu bildenden Sparstrumpf. :cheesy:
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jeke

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Re: Erstattung der Nebenkosten
« Antwort #2 am: 03. Dezember 2011, 20:28:52 »

Hallo und danke fuer die schnelle Antwort. :thumbup:

Im Aufhebungsbeschluss werden die Erstattungsansprueche gegen das Finanzamt erwaehnt und vorsorglich wurde diesbezueglich die Nachtragsverteilung angeordnet. Der genaue Wortlaut:

In dem IV ueber das Vermoegen des jeke () wir das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist. Hinsichtlich eines Insolvenzanderkontos und etwaiger, aus der Durchfuehrung der Einkommensteuerveranlagung (anteilig) bis zur Aufhebung des Verfahrens entstehender bzw. entstandener Erstattungsansprueche des laufenden Kalenderjahres sowie aller frueheren Veranlagungszeitraeume gegen das Finanzamt, bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezueglich die Nachtragsverteilung gem Par. 203 InsO angeordnet.

So weit so gut, aber betrifft dieser Passus nur meine Einkommenssteuererstattung oder auch etwaige Erstattungsansprueche, wie jetzt aktuell meinen Nebenkostenerstattungsanspruch?

Lieber waere mir die Version mit dem Sparstrumpf :cheesy:

Gruss jeke
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Der_Alte

  • Gast
Re: Erstattung der Nebenkosten
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2011, 20:43:39 »

Da die NAchtragsverteilung ausdrücklich auf die Steuerstattung bezogen ist gilt sie nicht für andere Zuflüsse. Die Nebenkostenerstattung ist also Ihre. Schon mal nicht schlecht für den Anfang, so ein Sparstrumpf!
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jeke

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Re: Erstattung der Nebenkosten
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2011, 21:21:25 »

Sparstrumpf steht! :juchu:

Vielen Dank fuer die schnellen Antworten und schoenen Abend noch!
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