Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: flipper8870 am 18. Februar 2010, 15:24:43

Titel: Erstattung von Gerichtskosten zur Erstreitung einer Abfindung
Beitrag von: flipper8870 am 18. Februar 2010, 15:24:43
Hallöchen,
mal was positives:
habe im Januar vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit meinem Arbeitgeber ausgehandelt.
Dabei wurde mir eine Abfindung in Höhe von 5000€ zuerkannt.
Klar- die Abfindung geht an meinen TH. Allerdings bekomme ich die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 1150€ erstattet, bzw. brauche ich nur einen Teil der Abfindung abzutreten.
Ist doch mal was Gutes- man muss manchmal einfach nur mit dem TH reden.
Übrigens habe ich jetzt auch um die Rückerstattung der Kosten für die Einkommensteuererklärung gebeten- hatte mir Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein geholt-
mal sehen was dabei rauskommt.

L.G. Flipper