Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Janina1234 am 04. Januar 2016, 08:29:18
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Hallo, meine Insolvenz endet in wenigen Monaten.
Ich hätte da eine kurze Frage zur Vorgehensweise? Wie läuft das ganze Nachdem mein Treuhänder dem Bericht erstellt hat ? Werden dann noch alle Insolvenzgläubiger angeschrieben oder wird die Beendigung einfach nur öffentlich auf der Seite: insolvenzbekanntmachungen.de gemacht ?
Weiss das jemand ? Han mir zwar nichts zu Schulden kommen lassen bzw. Nichts was mir bekannt wäre trotzdem würden ggf sicher mehr Gläubiger in Einspruch gehen wenn sie angeschrieben werden als wenn das Ganze nur öffentlich auf der Seite gemacht würde?
Vielen lieben Dank :-)
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Ob die Gläubiger nochmals angeschrieben werden, weiß ich nicht ganz sicher. Ich glaube, eher nein.
Und falls dann doch:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gläubiger ausschließlich aufgrund eines Gerichtsbriefes sich etwas aus dem Kopf drücken wird, um dem Schuldner die RSB versauen zu wollen.
Also: Ruhig Blut. Es wird schon werden!
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Nach § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO a.F. sind die Gläubiger vor Erteilung der RSB nochmal anzuhören. Es wird also ein gerichtliches Schreiben ergehen.
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Hallo zusammen,
wie lange sind die Fristen für die RSB ? Meine Frau hat auch Post vom Gericht erhalten dass die Gläubiger jetzt auch noch mal gehört werden bevor letztlich über die RSB entschieden wird.
Was könnte im Extremfall passieren dass die RSB noch versagt wird ? Wir haben immer Auskunft gegeben und auch sonst haben wir uns nichts zu Schulden kommen lassen ?
Danke im voraus.