"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Es ist vollbracht !!!!!!  (Gelesen 2383 mal)

Andie22

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Es ist vollbracht !!!!!!
« am: 07. August 2009, 16:13:07 »

 :juchu:

Erhielt heute folgenden Brief vom Amtsgericht: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des.........ich.......wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt ( $ 300 InsO ). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben ( $$ 301, 38 InsO ). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. $ 302 InsO.

Gründe:

Der Schuldner beantragt mit Schreiben vom 02.02.2009 die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung. Sämtliche Insolvenzgläubiber sind zu 100 % befriedigt, die Verfahrenskosten wurden vollständig gezahlt. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen. :thumbup:

Mal schauen was mein Treuhänder dazu sagt.

Ich freue mich unendlich.  Ich kann Euch nur sagen haltet durch, der Tag wird kommen, es ist ein herrliches Gefühl. :biggrin:

Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #1 am: 07. August 2009, 17:35:20 »

Na dann, herzlichen Glückwunsch!
Gespeichert
 

Dauerstress

  • El Cheffe
  • Administrator
  • weiß was
  • *****
  • Thanked: 4 times
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 165
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #2 am: 07. August 2009, 17:36:55 »

Na prima, da sollte doch ne kleine Feier anstehen. Dürfen wir alle kommen ?   :biggrin:
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #3 am: 07. August 2009, 17:40:08 »

Wenn wir kommne und feiern, dann kann er danach gleich wieder ein Verfahren beantragen ...
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #4 am: 07. August 2009, 18:45:53 »

Der TH wird nichts mehr dazu sagen, der wurde nämlich schon vom Gericht gehört.

Übrigens, herzlichen Glückwunsch zum neuen Lebensabschnitt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #5 am: 09. August 2009, 12:34:26 »

Herzlichen Glückwunsch zu RSB !! :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #6 am: 13. August 2009, 14:45:36 »

Halleluja......Glückwunsch..... :respekt:
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #7 am: 14. August 2009, 13:47:55 »

Das Leben ist schön, trotz Insolvenz.
Gespeichert
pd
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Es ist vollbracht !!!!!!
« Antwort #8 am: 14. August 2009, 14:58:37 »

Korrekturvorschlage:

Gerade wegen der Insolvenz oder augrund der Insolvenz und erst recht in der WVP.

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist dann alles vorbei und man ist nichts besonderes mehr. DAnn ist das Leben wieder anstrengend mit neuen Kredite, Kreditkarten, Telefonverträgen, Sky-Abonnements, Fahrzeugfinanzierungen, finanziertenWohnzimmerschränken und Flachbildschirmen...

Die Liste könnte ich endlos ausführen!
Gut zu wissen das die "Käseglocke" genannt Insolvenz in beide Richtungen funktioniert.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz