Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Andie22 am 07. August 2009, 16:13:07
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:juchu:
Erhielt heute folgenden Brief vom Amtsgericht: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des.........ich.......wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt ( $ 300 InsO ). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben ( $$ 301, 38 InsO ). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. $ 302 InsO.
Gründe:
Der Schuldner beantragt mit Schreiben vom 02.02.2009 die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung. Sämtliche Insolvenzgläubiber sind zu 100 % befriedigt, die Verfahrenskosten wurden vollständig gezahlt. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen. :thumbup:
Mal schauen was mein Treuhänder dazu sagt.
Ich freue mich unendlich. Ich kann Euch nur sagen haltet durch, der Tag wird kommen, es ist ein herrliches Gefühl. :biggrin:
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Na dann, herzlichen Glückwunsch!
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Na prima, da sollte doch ne kleine Feier anstehen. Dürfen wir alle kommen ? :biggrin:
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Wenn wir kommne und feiern, dann kann er danach gleich wieder ein Verfahren beantragen ...
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Der TH wird nichts mehr dazu sagen, der wurde nämlich schon vom Gericht gehört.
Übrigens, herzlichen Glückwunsch zum neuen Lebensabschnitt.
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Herzlichen Glückwunsch zu RSB !! :juchu: :juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
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Halleluja......Glückwunsch..... :respekt:
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Das Leben ist schön, trotz Insolvenz.
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Korrekturvorschlage:
Gerade wegen der Insolvenz oder augrund der Insolvenz und erst recht in der WVP.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist dann alles vorbei und man ist nichts besonderes mehr. DAnn ist das Leben wieder anstrengend mit neuen Kredite, Kreditkarten, Telefonverträgen, Sky-Abonnements, Fahrzeugfinanzierungen, finanziertenWohnzimmerschränken und Flachbildschirmen...
Die Liste könnte ich endlos ausführen!
Gut zu wissen das die "Käseglocke" genannt Insolvenz in beide Richtungen funktioniert.