Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: euch61 am 20. September 2009, 20:40:40

Titel: Es ist vollbracht, nun aber Frage zur Quote ?
Beitrag von: euch61 am 20. September 2009, 20:40:40
Hallo, ab dem 14.09. befinde ich mich in der WP  :juchu:

Ich bin noch 1 Jahr in der Erziehungszeit und habe einen Minijob (400€), werde dann voraussichtlich wieder Vollzeit arbeiten und dann ggf. Geld an TH abführen.

Nun zur Frage:

In der Erörterung der Schlussrechnung steht das die Gläubiger keine Quote erhalten haben.
Wie wird dann der pfändbare Teil meines zukünftigen Einkommens verteilt ? :gruebel:
Titel: Re: Es ist vollbracht, nun aber Frage zur Quote ?
Beitrag von: ThoFa am 21. September 2009, 09:14:32
Hallo,

dies bedeutet, dass es bis zum Abschluss des Verfahrens kein Geld für die Gläubiger gab und hat mit den zukünftigen Erträge nichts zu tun.

Ihr pfändbares Einkommen wird zukünftig erst für die Kosten des Verfahrens verwendet und danach gemäß den jeweiligen Schuldanteil an die Gläubiger.

MfG

ThoFa