Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Poldie am 01. April 2015, 15:13:42
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Hallo zusammen!
Habe eine Frage. Ich dachte bisher, dass die Ankündigung der RSB und die Aufhebung des Verfahrens gehören immer zusammen. Jetzt bezweifle ich das. Ich habe vor kurzer Zeit endlich das Schreiben über die Ankündigung der RSB bekommen (nach fast 4 Jahren nach Verfahrenseröffnung - von wegen 1 bis 2 Jahre). Habe mich natürlich gefreut, da ich mir schon dezente Sorgen gemacht habe, ob da etwas nicht stimmt. Aber das fehlende Satz über die Aufhebung des Verfahrens macht mich nun doch stützig und ich weiß nicht, was ich denken soll - läuft das doch noch weiter trotz Ankündigung?
Ich weiß - das verändert nicht viel, aber über paar Kröten aus der Steuerrückerstattung hätte ich mich schon gefreut im Falle der Aufhebung, und wenn das erst nächstes Jahr passieren würde. Ausserdem muss ich evtl. umziehen, da mein Vermieter die Wohnung verkaufen will und die Kaution wäre damit auch weg und ich muss die neue mir irgendwie selbst aus dem, was mir bleibt, rauskristallisieren. Übrigens, das ist auch die Sache, wo ich überhaupt nicht einverstanden bin, obwohl viele andere Punkte finde ich gerecht, wenn auch schmerzhaft manchmal(immerhin, meistens ist man auch selber schuld an der Situation, auch, wenn man nicht direkt selber Schulden macht und ist nur, so, wie ich, zu blauäugig und geduldig und lässt sich in die ... mitreinziehen). Aber mit der Kaution verstehe ich nicht, warum die auch zum Einkommen zählt.
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bei mir kam der beschluss der verfahrensaufhebung genau einen monat später als die ankündigung der rsb
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ach, und für die kaution und evtl. rückzahlungen aus der nebenkostenabrechnung wird bestimmt eine nachtragsverteilung angeordnet.
wenn deine steuererklärung in den letzten jahren auch eine erstattung ergeben hat, kannst du davon ausgehen, dass der th auch dafür eine nachtragsverteilung beantragen wird
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Die Steuererstattung hat der TH bis jetzt sowieso immer behalten und letztes Jahr habe ich sogar keine Kopie des Bescheides vom Finanzamt erhalten, wie die 2 Jahre davor - daher weiß ich auch nicht, ob die Erstattung gab, die mir der Steuerberater ausgerechnet hat. Finde ich auch nicht richtig. Ich meine die zukunftige Steuereklärungen, wenn ich endlich in die WVP komme. Ich habe hier und in den anderen Quellen gelesen, dass man dann die behalten darf, sowie auch die Kaution z.B. im Falle des Umzugs.
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also bei meinem mann kam die ankündigung der RSB sogar einige monate vor dem schlußtermin. ich glaub da lagen 5 monate oder so zwischen.
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Alles klar. Dann warte ich eben weiter. :whistle: