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Autor Thema: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP  (Gelesen 2568 mal)

svennii

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Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« am: 18. März 2009, 21:03:01 »

Hallo und guten Abend zusammen!

Bei mir läuft eigentlich fast alles gut. Ich komme meinen Verpflichtungen regelmäßig und pünktlich nach und zahle den pfändbaren Anteil freiwillig, ich habe mich mit dem TH darüber geeinigt, damit keine Pfändungen beim Arbeitgeber auflaufen.
Auch zu einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit, die ich während meiner Wohlverhaltensphase anstrebe, habe ich mit dem TH zusammen eine Lösung gefunden.

Aber eine Kleinigkeit bleibt doch: Ich habe einen Arbeitgeberwechsel gehabt, der im Vorfeld schon sehr umstritten war. Viele Kollegen haben mich gewarnt, aber ich wollte ja nicht hören. Naja, es kam, wie es kommen musste, nach 9 Wochen habe ich innerhalb der Probezeit fristgemäß gekündigt und habe erneut den Arbeitgeber gewechselt. Letztendlich gab es dann eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung, die ich zwar für mich entscheiden konnte, und dieser Arbeitgeber mir meinen Lohn bezahlen muss, aber eine andere Sache ist noch ungeklärt.

Es gibt da einen sehr merkwürdigen Vertrag, den ich mit diesem Arbeitgeber eingegangen bin, auf privater Ebene. Letztendlich ging es darum eine Art "Ablösesumme" abzusichern, die er mir für den Wechsel gezahlt hat. Nun gab er mir von der vereinbarten Summe lediglich ca. 25% vorab. An diesem besagtem Abend, als das Papier unterschrieben worden ist, gab es dann noch ein bisschen was zu arbeiten und anschließend wurde auch etwas Bier getrunken...

Im Laufe des Abends dann wurde uns klar, dass alles gut werden würde und vereinbarten den "Wisch" zu zerreißen und er gäbe mir das komplette Geld nach Ablauf meiner Probezeit. Ich habe das für meinen Teil getan. Wir geben alles zusätzliche Geld beim TH an und hätten auch dieses dann angegeben.

Man muss jetzt dazu sagen, dass dieser Mann privat wirklich OK ist, aber rein beruflich gesehen... Naja, meine Kollegen hatten recht, aber ich wollte das so nicht glauben und musste die Erfahrung selber machen.
Aber nun hat dieser ehemalige Arbeitgeber eine zivilrechtliche Klage erreicht, also erst Mahnbescheid, wir legten Einspruch ein und Mitte nächsten Monats ist nun eine Verhandlung angesetzt, wir bekamen heute darüber Bescheid.

Leider hat dieser ehemalige Arbeitgeber sich wohl eine Kopie des „Vertrages“ gemacht, in der bestätigt ist, dass ich die gesamte Summe bereits erhalten habe… Ich weiß, ich habe da grundsätzlich etwas falsch gemacht, aber ich glaube (glaubte) immer zuerst an das Gute in einem Menschen und ich hätte mich auf so etwas nicht einlassen dürfen. Die andere Seite: Ich habe eine große Familie, dann die Insolvenz etc., das Geld konnte ich wirklich gut gebrauchen! Naja, wie dem auch sein, so etwas passiert mir nicht wieder!

Das Gericht wird aller Wahrscheinlichkeit nach gegen mich entscheiden, das meint auch mein Anwalt, denn der Text der Vereinbarung ist eindeutig. Gehe ich nun von diesem Schlimmsten aus, kann mir deswegen die Restschuldbefreiung versagt werden? Ich habe nun alles Relevante dazu gelesen und bin der Meinung, dass das nicht möglich ist, würde mich aber gerne vergewissern.
Danke vorab für Eure Antworten!

Gruß svennii
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Gruß svennii
 

Feuerwald

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #1 am: 18. März 2009, 21:43:56 »

Alleine die Tatsache, dass es wegen vertraglichen Verpflichtungen zu neuen Schulden in der Wohlverhaltensdings  kommt, ist noch kein Versagungsgrund (diese sind im § 295 InsO aufgelistet, sollte man mal lesen)


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lucca_m

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #2 am: 19. März 2009, 08:13:26 »

Also, ich habe leider nicht einmal Bahnhof verstanden ...
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svennii

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #3 am: 19. März 2009, 08:20:24 »

Ich habe es ja gelesen, ich wollte mich nur nochmal fragen, ob ich das wirklich richtig verstanden habe. Man liest halt immer wieder, dass in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, aber in den Gesetzen steht das ja eigentlich nicht direkt.

Danke für die Antworten!
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Gruß svennii
 

lucca_m

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #4 am: 19. März 2009, 08:46:15 »

"in den Gesetzen steht das ja eigentlich nicht direkt."

Bitte folgende Wörter streichenund Sie erhalten das Lösungswort: 6, 7, 9

zum Vergleich:
INSO § 295 Obliegenheiten des Schuldners
(Anm. Mit "der Zeit der Abtretungserklärung" ist die gesamte Laufzeit von 6 Jahren gemeint)
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svennii

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #5 am: 19. März 2009, 09:08:21 »

"in den Gesetzen steht das ja eigentlich nicht direkt."

Bitte folgende Wörter streichenund Sie erhalten das Lösungswort: 6, 7, 9


Macht dann: "in den Gesetzen steht das nicht "

Dann habe ich das richtig verstanden, und ich bin etwas beruhigter. Der TH weiss über das meiste Bescheid, die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung (hier lassen wir im Moment gerade pfänden) und auch warum ich gleich wieder den Arbeigeber gewechselt habe. Ist es nun vielleicht ratsam ihn auf die bevostehende zivilrechtliche Klage aufmerksam zu machen? Oder sollte ich das lassen?
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Gruß svennii
 

ThoFa

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Re: Eventuell neuer Gläubiger in der WVP
« Antwort #6 am: 19. März 2009, 12:32:10 »

Hallo,

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung....

   3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;.....

MfG

ThoFa
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