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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: EX vermieter verweigert die Auszahlung der Genossenschaftsanteile in der WVP  (Gelesen 4782 mal)

derdritteversuch

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Hallo liebe leute... :wink:

ich habe folgendes Problem...

im Jahr 2005 bezog ich eine Genossenschaftswohnung in meiner Heimatstadt.Da ich arbeitslos war ,konnte ich mir diese nur leisten da die Genossenschaftsanteile meiner Eltern,nach Auszug aus Ihrer Wohnung,auf mich umgeschrieben wurden....soweit ich weiß waren es 1600 euro.
das klappte auch alles problemlos.
Im Jahr 2006 begann ich eine Ausbildung in einem anderen Bundesland und kündigte die wohnung.Aufgrund meines"schnellen" Umzuges
zum Ausbildungsort musste ich nätürlich noch 3 monat miete für die Genossenschaftswohnung zahlen,was aber mit Ausbildungsentgeld von ca 250 Euro im ersten LJ nich zu begleichen war.
Ich schlug in Absprache mit meiner Mutter der Genossenschaft vor das die 3 monatsmieten(ca 1200Eur) mit den Anteilen verrechnet werden könnten.
Das haben sie auch getan.
Aber der Restbetrag  ca 400 eur will mir die genossenschaft nicht auszahlen ,und verweist darauf das ich in einem laufenden PrivatinsoVerfahren stecke. :fuchsteufelswild:
Darf die Genossenschaft das tun? ich bin in der WVP und bräuchte das geld um mir eine neue Wohnung, an einem neuen Wohnort zur aufnahme einer neuen Arbeitstelle, zu nehmen.Zudem bestehen keine offenen Forderungen seitens der Genossenschaft an mich....hab das Gefühl das sich die Genossenschaft da in was reinhängt was sie gar nichts angeht..
jezt soll ich bei meinem TH vorstellig werden und von ihm eine schriftliche"Erlaubniss"einholen das das Restguthaben (an wen auch immer)ausgezahlt werden kann.
Ich hab aber hier im Forum schon gelesen das das von Nachteil sein könnte da der TH das Geld evtl einzieht. :neutral:



 meine "Eckdaten"bezüglich laufendem Verfahren....

am 10.12.2007 wurde mein PrivatinsoVerfahren durch das AG eröffnet.

Die Prüfung der angemeldeten Forderungen war dann am 15.02.2008.
Laut Schreiben des AG vom Juli 2008, wurde mir mitgeteilt das zum Schlusstermin-Verbraucherinso niemand erschienen ist ausser meinem Träuhänder.
Soweit so gut...Im August 2008 bekahm ich dann vom AG eine Ausfertigung des Aufhebungsbescheides des Hauptverfahrens,somit begann meine WVP.
Mit einer Erteilung der Restschuldbefreiung kann zum 10.12.2013 gerechnet werden.Dem Schuldner ist mit rechtskräftigem Beschluß vom 11.07.2008 die Erteilung der RSB angekündigt worden.


habt tausend Dank für tipps und hILFE   :thumbup:

 

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horst69

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Hallo!

Schau mal in die AGB´s der Genossenschaft, vielleicht findest du dort etwas zum Thema Insolvenz.

Aber soweit ich die Lage beurteilen kann, müsste die Genossenschaft den Restbetrag auszahlen !

Natürlich musst du das dem TH auf jeden Fall melden !!!!

Er könnte die Hälfte der Summe einziehen.


Gruß Horst
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derdritteversuch

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vielen dank...mmm AGBs ja da muss ich mal schauen...das ich das melden muss ist mir nicht so ganz klar,was muss ich denn melden?.
...von meinen Umzugsplänen hab ich meinen TH in kenntnis gesezt...muss er denn auch das mit dem Restguthaben erfahren?
ich dacht das da inso §259 ((1) Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Ämter des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Schuldner erhält das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.) greift....mmmmh :dntknw:

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paps

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Grundsätzlich müssen Sie in der WVP nur die Anschriftenänderung mitteilen.

Legen Sie der Genossenschaft den Aufhebungsbeschluß vor.
Sicherlich haben Sie auch noch irgend einen Nachweis, dass Ihre Mutter die Anteile bezahlt hat.

Es ergibt sich aber noch ein anderes Problem.
Die 1200,- Mietforderung sind eigentlich Insolvenzforderungen, die hätten mit angegeben werden müssen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle


Und die Genossenschaftsanteile hätten als Vermögenswert angegeben werden müssen. Zum Glück ist das Verfahren schon aufgehoben.
Sie gehen vor wie von paps beschrieben.

§ 259 InsO passt nicht so ganz, da er im Insolvenzplanverfahren steht. Wird aber mit herangezogen, wenn es um die Frage geht, was nach Verfahrensaufhebung passiert.

Eine Nachtragsverteilung könnte der TH noch beantragen. Dann erhält er den gesamten Restbetrag und nicht die Hälfte.
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derdritteversuch

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@ paps und insokalle

vielen dank für eure Antworten  :thumbup: ...sie bringen ein wenig Licht ins Dunkel...
was mir dazu noch einfällt...angenommen ich hätte diese 1200 euro Mietschulden mit angegeben bei der Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung und die Genossenschaft hätte Kraft eigener Wassersuppe diese Mietschulden mit dem Guthaben verrechnet, währe das rechtens?hätten sie(Genossenschaft) dem Insoverwalter angeben müssen das ich guthaben in Form von Genossenschaftsanteilen besitze...?

Ich weis das hört sich jetzt so an das ich nich wirklich Ahnung habe was beim Insoverwalter an Schuldforderungen eingegangen ist...hab ich erlich gesagt auch nicht...wie ihr sicher wisst bleibt der Insoverwalter dem Schuldner meistens Informationen jeglicher Art schuldig.Aus dem Schriftverkehr mit dem insoVw geht leider nicht hervor wer Ansprüche gestellt hatt oder nicht...da die ganze Ausarbeitung mit der Schuldnerberatung schon ein paar Jahre her ist kann ich zur Sache Vermögenswert auch nicht mehr viel sagen....aber was ich  sagen kann das ich damals so erlich war und mich auch zutiefst geschähmt habe Schulden zu haben das ich die Mietschulden eigendlich auch mit angegeben hätte.....mmmh :gruebel:

igendwie verwirrend selbst für mich...

wie bekomm ich denn raus was bei der Schuldnerberatung oder bzw "von" der Schuldnerberatung an den Insoverwalter weitergemeldet wurde...?
kann man Akteneinsicht nehmen ohne schlafende Hunde zu wecken?

ich hab meine Mom dazu befragt und sie ist felsenfest der Meinung das die Wohnungsgenossenschaft seinerzeit einer Verrechnung nicht zugestimmt hätte...weil das eine sind Mietschulden....und das ander waren Genossenschaftsanteile die erst nach ablauf der 2Jahresfrist freizugeben waren und somit nicht verrechnet werden konnten....
kann sein das sich das zeitlich irgenwie überschnitten hatt?!?

...ich freu mich weiterhin über eure Hilfestellungen..... :respekt: :hi:
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paps

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Sie haben keine Kopie von ihrem eigenen Antrag?
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derdritteversuch

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 :cry:  nee irgendwie nicht...
guten morgen paps :cool:
hab keinerlei Aufstellungen der offenen Posten bzw der Gläubiger die sich beim Insovewalter gemeldet haben...sprich Kopie vom eigenen Antrag... :uneinsichtig:
nach der zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung hab ich nur einmal vom insolvenzverwalter nen brief bekommen ,als Anlage die aktuelle Pfändungstabelle mit deren Hilfe ich den monatlich pfändbaren Betrag ermitteln, und überweisen sollte.......
mitte des Jahres hab ich dann da mal angerufen um offene Fragen zur Berechnung des pf.Betrages zu stellen,und hab da gefragt wieviel denn "noch"offen sei....ich war ziemlich überrascht als sie mir eine summe von 1989 Euro nannte, da diese ca 10000 euro von meinen eigenen "berechnung"abweichten....mit Hilfe der Schuldnerberatung habe ich eine Gesammtschuld von ca 12000 Euro errechnet,und auch weiergeleitet an den InsoVw.
Scheinbar haben sich etliche gläubigen nicht gemeldet und haben keine Ansprüche geltend gemacht...
aber das ist auch alles nur hören-sagen...wie gesagt schriftlich hab ich nichts dergleichen(Tabelle o.ä.).....

so ich geh jetz pennen....gn8

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derdritteversuch

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 :nono:soo...hab grad mit der Wohnungsgenossenschaft telefoniert,nachdem ich einen Brief aufgesezt hatte in dem ich eine Kopie des Aufhebungsbeschlußes als Anlage eingefügt habe und um die Auszahlung des Restguthabens erbeten habe.Die zuständige Sachbearbeiterin weigert sich weiterhin das Restguthaben auszuzahlen.
Ihrer Meinung nach hätte ich während des Insoverfahrens und der anschliessenden WVP keinerlei Verfügungsrechte über meine Gelder...nur mein TH dürfte das.
Ich selber bin der meinung das wenn sie von meiner Insolvenz weis,sie(WGen) auch die Mietschulden beim Insoverwalter geltend gemacht hatt.Nur wundert es mich das die Wohnungsgenossenschaft ihre Mietschulden komplett und in einer Summe gegengerechnet haben.dürfen die das denn? ? ? :gruebel:
Norm weise wären doch die Mietschulden mit zur Gesammtschuld gezählt und die Genossenschaftsanteile in die Insolvenzmasse mit eingeflossen...oder?

Ich werd mich nun mit meinem TH in Verbindung setzen und fragen was mit der zu erwartenden Guthabenauszahlung passieren soll. :neutral:

...hoffentlich zieht er sie nicht ganz ein... :cry:
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paps

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m.E. ist die Aufrechnung berechtigt.
Zumindest dann, wenn in der Satzung dies so für den nicht Insolventen verankert ist.

Jeder Gläubiger kann nämlich bis zur Erteilung der RSB (möglicher Weise auch darüber hinaus) mit eigenen Forderungen aufrechnen.
Die Frage ist eben nur, ob Anteile mit Mietrückständen satzungsmäßig aufgerechnet werden können.

Bedenklich ist, dass der TH diese nicht zur Masse gezogen hat.
Sie können ja beim Gericht auch Einsicht in Ihre Akte nehmen, um den genauen Sachverhalt zu erfahren.

Ich denke, egal wie Sie es angehen, die Anteile sind weg.
Entweder TH oder WG,
« Letzte Änderung: 11. November 2010, 19:04:56 von paps »
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