Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: carsten1169 am 26. Juli 2008, 17:06:02

Titel: Fa will aufrechnen-hat es vorher aber nicht gemacht
Beitrag von: carsten1169 am 26. Juli 2008, 17:06:02
Hallo zusammen---große Probleme

Ich befinde mich in der Wvp. Im Dezember 2007 habe ich geheiratet. Die Steuererstattungen der vergangenen Jahre sind an den Treuhändler geflossen.
Jetzt will das Finanzamt die Erstattung für 2007 verrechnen. Der Insolvenzverwalter hat im Verfahren das Finanzamt 2003 angeschrieben. Vom Finanzamt wurden keine Forderungen angemeldet; das Schreiben blieb damals unbeantwortet.

Wie komme ich jetzt an die Erstattung?? Meine Frau hat nichts damit zu tun; sie ist auch Hausfrau. Kann ich die Erstattung aufteilen lassen????
Ist die Verrechnung jetzt zulässig? Immerhin wurden die letzten Erstattungen auch nicht verrechnet???

Vielen Dank im voraus
Titel: Re: Fa will aufrechnen-hat es vorher aber nicht gemacht
Beitrag von: paps am 26. Juli 2008, 18:34:24
Das FA muß nicht zur Tabelle melden, wenn die Aufrechnungslage vor Inso entstand und eine vollständige Befriedigung absehbar ist.
zum Anderen:
➼  BFH, VII R 45/03: Zur Aufrechnung und zur Fälligkeit von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren auch ohne Steuerfestsetzung
Leitsatz des BFH: Das FA kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.5.2004, VII R 45/03.
Titel: Re: Fa will aufrechnen-hat es vorher aber nicht gemacht
Beitrag von: carsten1169 am 26. Juli 2008, 19:12:45
Hallo paps,

Danke zunächst,

für die Jahre 2004 bis einschl. 2006 wurde jedoch nichts verrechnet...............

Kann ich die Erstattung aufteilen, denn immerhin steht ihr ja auch ein Teil zu????? Und es ist ja meine Verfahren, nicht ihres???
Titel: Re: Fa will aufrechnen-hat es vorher aber nicht gemacht
Beitrag von: paps am 01. August 2008, 00:09:40
Da ihre Frau als Hausfrau keine Steuern zahlt, gibt es nichts aufzuteilen.
Der Steuervorteil durch die Splittingtabelle liegt allein bei Ihnen.