Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rub am 28. Mai 2007, 16:58:52

Titel: Fahrgeld und Verpflegungsgeld von Zeitarbeitsunternehmen
Beitrag von: Rub am 28. Mai 2007, 16:58:52
Hallo Leute,

ich bin neu hier! Habe da eine Frage an euch. Hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.

Ich fange morgen in einer neuen Zeitarbeitsfirma das arbeiten an. Bekomme im Monat ca. 1050,- Netto und ca. 200 € Fahrgeld und Verpflegungsgeld. Darf ich diese 200 € als Single behalten oder wird mir das Geld weggenommen? Ich fahre mit dem ÖNV zur Arbeit und eine Strecke dorthin beträgt 22 km.  Meine Privatinsolvenz hat gerade erst angefangen.
Titel: Re: Fahrgeld und Verpflegungsgeld von Zeitarbeitsunternehmen
Beitrag von: ThoFa am 28. Mai 2007, 22:48:21
Hallo,

zunächst mal Glückwunsch zum neuen Job. Oft ist der Weg über eine Zeitarbeitsfirma, derjenige der zu einer festen Anstellng führt, dazu wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Fahrgeld und Verpflegungsgeld sind nicht pfändbar, wobei ich nicht so fit bin mit Zeitarbeitsfirmen, vielleicht ein anderer ?

MfG

ThoFa