Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Larifari am 05. Juli 2012, 20:09:20

Titel: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: Larifari am 05. Juli 2012, 20:09:20
Hallo,

mich würde interessieren, ob die Fahrtkosten, die ich vom AA erhalte in der WVP gepfändet werden können?

Grüße
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: paps am 05. Juli 2012, 21:01:39
Nein, das sind klassische Aufwandsentschädigungen.
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 05. Juli 2012, 21:03:09
Hallo,

nein, denn das ist nicht von der Abtretungeserklärung erfasst.

He,he @Paps :wink:

MfG

ThoFa
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: Larifari am 05. Juli 2012, 21:20:46
beide haben ein großes Dankeschön verdient ;)


d.h. selbst wenn ich in einem Monat 1000€ Fahrtkosten erhalte wären die nicht pfändbar...
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 05. Juli 2012, 21:31:49
Hallo,

dann nochmal zur genauen Feststellung: Wenn Ihnen morgen einer 1 Millionen Euro schenkt, wären auch die nicht pfändbar.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: Larifari am 05. Juli 2012, 22:37:37
ach da hätte ich noch eine Frage.... muss ich dem TH direkt auch melden das ich Fahrtgeld bekommen habe oder muss ich das gar nicht erwähnen?
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 06. Juli 2012, 13:21:01
Hallo,

Sie müssen das Fahrtgeld gar nicht erwähnen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch pfändbar?
Beitrag von: paps am 06. Juli 2012, 19:53:34
d.h. selbst wenn ich in einem Monat 1000€ Fahrtkosten erhalte wären die nicht pfändbar...
Wo wollen Sie denn hinfahren ?
Solange die Fahrtkostenerstattung im Verhältnis zum Aufwand steht, gibt es kein Problem.