Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Larifari am 05. Juli 2012, 20:09:20
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Hallo,
mich würde interessieren, ob die Fahrtkosten, die ich vom AA erhalte in der WVP gepfändet werden können?
Grüße
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Nein, das sind klassische Aufwandsentschädigungen.
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Hallo,
nein, denn das ist nicht von der Abtretungeserklärung erfasst.
He,he @Paps :wink:
MfG
ThoFa
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beide haben ein großes Dankeschön verdient ;)
d.h. selbst wenn ich in einem Monat 1000€ Fahrtkosten erhalte wären die nicht pfändbar...
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Hallo,
dann nochmal zur genauen Feststellung: Wenn Ihnen morgen einer 1 Millionen Euro schenkt, wären auch die nicht pfändbar.
MfG
ThoFa
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ach da hätte ich noch eine Frage.... muss ich dem TH direkt auch melden das ich Fahrtgeld bekommen habe oder muss ich das gar nicht erwähnen?
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Hallo,
Sie müssen das Fahrtgeld gar nicht erwähnen.
MfG
ThoFa
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d.h. selbst wenn ich in einem Monat 1000€ Fahrtkosten erhalte wären die nicht pfändbar...
Wo wollen Sie denn hinfahren ?
Solange die Fahrtkostenerstattung im Verhältnis zum Aufwand steht, gibt es kein Problem.