Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: femi am 20. Oktober 2011, 14:58:28
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Hallo,
meine Tochter war für mehrere Wochen zwecks Therapie in einer Klinik.
Einfache km Entfernung war 150 km. Nun habe ich bei der Krankenkasse die
Fahrtkostenrückertattung beantragt und die werden mir auf mein Konto überwiesen.
Bin seit 2008 in der WVP und möchte gerne wissen, ob ich die Erstattung an den
Treuhänder abführen muß.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
LG Femi
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Nein, sie dürfen das Geld behalten.
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Klasse das freut mich!
Und ganz lieben Dank für die super schnelle Antwort.
LG femi